{"id":24091,"date":"2025-03-04T16:45:46","date_gmt":"2025-03-04T15:45:46","guid":{"rendered":"https:\/\/support.tomedo.de\/handbuch\/tomedo\/fachgruppen\/heilmittelerbringer\/hinweise-zum-ausfuellen-der-verordnung\/"},"modified":"2025-03-06T13:50:54","modified_gmt":"2025-03-06T12:50:54","slug":"hinweise-zum-ausfuellen-der-verordnung","status":"publish","type":"docs","link":"https:\/\/support.tomedo.de\/handbuch\/tomedo\/fachgruppen\/heilmittelerbringer\/hinweise-zum-ausfuellen-der-verordnung\/","title":{"rendered":"Hinweise zum Ausf\u00fcllen der Verordnung"},"content":{"rendered":"\n

Sie k\u00f6nnen zuerst den Heilmittelbereich festlegen, dies ist aber nicht obligatorisch. Die Angabe von mindestens einem ICD-Code ist Pflicht. \u00dcber die Diagnosegruppe w\u00e4hlen Sie die Leitsymptomatik aus und danach die zu verordnenden Heilmittel. F\u00fcr jedes verordnete Heilmittel muss die Zahl der Behandlungseinheiten angegeben werden (keine Spanne!). Au\u00dfer in der Ern\u00e4hrungstherapie gibt es empfohlene Therapiefrequenzen, die \u00fcber das Popover im zugeh\u00f6rigen Feld ausgew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen. Es d\u00fcrfen auch davon abweichende Frequenzen gew\u00e4hlt werden \u2013 dies funktioniert \u00fcber den Eintrag \u201candere\u201d. Bei einem Hausbesuch muss eines der Felder angekreuzt werden.<\/p>\n\n\n\n

In dem Formular gibt es sehr viele Einschr\u00e4nkungen. Details k\u00f6nnen Sie den Hilfsmittelrichtlinien \u00fcber den Button im Diagnosegruppe-Popover entnehmen.<\/p>\n\n\n\n

Standardisierte Heilmittelkombination<\/h2>\n\n\n\n

In der Physiotherapie kann als Heilmittel auch \u201cStandardisierte Heilmittelkombination\u201d gew\u00e4hlt werden. Hier darf der Leistungserbringer abh\u00e4ngig vom Behandlungsverlauf entscheiden, welche Heilmittel er einsetzt. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen auch mindestens 3 Heilmittel, aus denen der Leistungserbringer ausw\u00e4hlen soll, angegeben werden.<\/p>\n\n\n\n

H\u00f6chstmenge je Verordnung<\/h2>\n\n\n\n

Au\u00dfer bei der Ern\u00e4hrungstherapie ist die Summe aller verordneten Heilmittel einer Verordnung begrenzt durch die (von der Diagnosegruppe abh\u00e4ngige) H\u00f6chstmenge je Verordnung. Diese darf nur \u00fcberschritten werden, wenn es sich um besonderen Verordnungsbedarf oder langfristigen Heilmittelbedarf handelt (einer der Haken ist gesetzt). Dann greift jedoch die Bedingung, dass die Behandlungsdauer in Abh\u00e4ngigkeit von der Therapiefrequenz h\u00f6chstens 12 Wochen betragen darf.<\/p>\n\n\n\n

Verordnungsfall<\/h2>\n\n\n\n

Verordnungen geh\u00f6ren zum gleichen Verordnungsfall, wenn:<\/p>\n\n\n\n