Das Modul \u201eArzneimittelverordnung\u201c soll:<\/p>\n\n\n\n
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nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen geben und<\/li>\n\n\n\n
eine Unterst\u00fctzung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Medikamenten liefern, d.h. \u00c4rzte sollen in die Lage versetzt werden, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und durch das GKV-Wettbewerbsst\u00e4rkungsgesetz im \u00a7 73 Abs. 8 SGB V festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n