Medikamentenverordnung

Das Modul „Arzneimittelverordnung“ soll:

  • nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischem Nutzen geben und
  • eine Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verordnung von Medikamenten liefern, d.h. Ärzte sollen in die Lage versetzt werden, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung und durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im § 73 Abs. 8 SGB V festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.

In das Modul „Arzneimittelverordnung“ können Sie auf verschiedene Weisen gelangen:

  • durch Betätigen des Buttons „Mediks“ oder
  • durch Drücken eines Rezept-Buttons (rot, grün, blau, BTM):
    • in der Symbolleiste des Tagesliste-Fensters oder
    • in der Symbolleiste der Kartei.
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Falls diese Symbole bei Ihnen nicht sichtbar sind, können Sie durch Konfiguration der Symbolleiste erzeugt werden. Die Buttons sind nur aktiv, falls ein Patient ausgewählt ist, da die Medikamentenanzeige patientenspezifisch erfolgt.

Fenster Medikamentenverordnung

Das Fenster „Medikamentenverordnung“ gliedert sich in drei Bereiche. Den ersten Bereich stellt der Suchteil im oberen Bereich des Fensters dar.

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Den zweiten Bereich bildet die Box „Medikamentendetails“, welche Informationen zum im Suchteil ausgewählten Medikament enthält. Dort können Sie über das Zahnrädchen auch eine praxisweite Warnmeldung für einzelne Medikamente anlegen.

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Im unteren Bereich befindet sich der Verordnungsbereich – eine Übersicht der Medikamente, welche auf das zu erzeugende Rezept gedruckt werden sollen.

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