Hinweise zum Ausfüllen der Verordnung

Das korrekte Ausfüllen einer Heilmittelverordnung ist entscheidend für die ordnungsgemäße Dokumentation und Abrechnung der erbrachten therapeutischen Leistungen. Es gibt verschiedene Felder, die ausgefüllt werden müssen, und es sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte und Vorgaben, die Sie beim Ausfüllen der Verordnung berücksichtigen sollten. So stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt erfasst werden, und können Probleme bei der Abrechnung und Genehmigung vermeiden. Während des Ausfüllens werden Sie zudem auf eventuelle Fehler oder fehlende Angaben hingewiesen.

Beim Ausfüllen einer Heilmittelverordnung müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden. Während des Ausfüllens werden Sie auf fehlende oder fehlerhafte Angaben hingewiesen. Zudem können Sie jederzeit die detaillierten Heilmittel-Richtlinien über den Button „Heilmittel-Richtlinien“ im Diagnosegruppe-Popover einsehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Richtlinien berücksichtigt werden.

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Wichtige Schritte beim Ausfüllen der Verordnung:

  • Heilmittelbereich festlegen
    Zuerst können Sie den Heilmittelbereich festlegen – dies ist jedoch optional.
  • ICD-Code eintragen
    Die Angabe von mindestens einem ICD-Code ist Pflicht, um eine Verordnung abzuschließen.
  • Diagnosegruppe und Leitsymptomatik
    Über die Diagnosegruppe wählen Sie die passende Leitsymptomatik aus, die mit der Diagnose in Zusammenhang steht. Anschließend wählen Sie das zu verordnende Heilmittel.
  • Heilmittel und Behandlungseinheiten
    Für jedes verordnete Heilmittel muss die Zahl der Behandlungseinheiten angegeben werden. Achten Sie darauf, dass keine Spanne angegeben wird.
  • Therapiefrequenz
    Bei allen Heilmitteln (außer in der Ernährungstherapie) gibt es empfohlene Therapiefrequenzen, die im Popover im entsprechenden Feld ausgewählt werden können. Sie haben jedoch die Möglichkeit, von diesen Empfehlungen abzuweichen, indem Sie die Option „andere“ auswählen.
  • Hausbesuche
    Bei einem Hausbesuch muss eines der Felder (Hausbesuch oder Heimbehandlung) markiert werden.

Standardisierte Heilmittelkombination

In der Physiotherapie können Sie auch eine Standardisierte Heilmittelkombination wählen. Hier haben Sie als Leistungserbringer die Möglichkeit, abhängig vom Behandlungsverlauf zu entscheiden, welche Heilmittel zum Einsatz kommen. Zusätzlich können Sie auch mindestens drei Heilmittel angeben, aus denen Sie auswählen können.

Höchstmenge je Verordnung

Außer in der Ernährungstherapie ist die Summe aller verordneten Heilmittel pro Verordnung durch die Höchstmenge begrenzt, die von der Diagnosegruppe abhängt. Diese Höchstmenge darf nur überschritten werden, wenn es sich um Besonderen Verordnungsbedarf (BVB) oder langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) handelt. In diesem Fall muss die Behandlungsdauer jedoch auf höchstens 12 Wochen begrenzt sein.

Verordnungsfall

Verordnungen gehören zum gleichen Verordnungsfall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Diagnosegruppe ist gleich.
  • Sie wurden vom gleichen Arzt ausgestellt.
  • Zwischen den Ausstellungsdaten liegt ein Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten.

Für Verordnungsfälle ist für jede Diagnosegruppe eine „orientierende Behandlungsmenge“ definiert. Wird diese überschritten, kann trotzdem weiter verordnet werden, aber die Begründung für die Überhöhung muss dokumentiert werden.

Für standardisierte Heilmittelkombinationen und Massage-Heilmittel gelten abweichende Behandlungsmengen. Hier sollte der Behandlungsverlauf kontinuierlich dokumentiert werden, um die Notwendigkeit der Fortführung der Therapie nachvollziehbar zu machen.

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