Konfigurationen und Berechtigungen zum E-Rezept

Notwendige Konfigurationen für den erfolgreichen E-Rezept-Versand

Tipp: Dieser Kurs führt Sie ebenfalls durch die E-Rezept Einrichtung.

1. Die Praxis benötigt eine korrekt eingerichteten TI-Anbindung. Mehr zur Anbindung und Einrichtung in tomedo® erfahren Sie auf folgenden Seiten:

Hinweis zur eHBA Card-ID: Hat der Nutzer einen eigenen eHBA, ist zu empfehlen, diesen auch für den Nutzer in der Nutzerverwaltung zu hinterlegen, weil:

  • so ggf. Nachfragen zu Signaturberechtigung nicht extra angezeigt werden und
  • wenn mehrere eHBAs für ein Aufrufkontext hinterlegt sind und mehrere eHBAs gefunden werden, kann tomedo® keine eindeutige Zuordnung zum eingeloggten Nutzer treffen und muss ggf. den Signiervorgang abbrechen.

2. Folgende Angabe sind für den tomedo® Nutzer in der Nutzerverwaltung zu hinterlegen.

Angaben für Vertragsarzt:

  • LANR (Pseudo-LANR wird entsprechend der KBV-Anforderungen nicht akzeptiert)
    • Hinweis: Für die Hinterlegung der LANR muss die Checkbox „Nutzer ist Vertragsarzt/Abrechner“ aktiviert werden. Nach der Hinterlegung muss diese Checkbox wieder deaktiviert und im Auswahlmenü „Abrechnung auf“ muss der entsprechende Vertragsarzt neu gesetzt werden.
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation (optional)
  • „Default-Abrechnung auf“ auf sich selbst (Vertragsarzt) setzen
  • Checkbox „Vertragsarzt“ ist aktiviert

Angaben für Arzt als Vertreter:

  • LANR (Pseudo-LANR wird entsprechend der KBV-Anforderungen nicht akzeptiert)
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation (=“Arzt als Vertreter“) ist verpflichtend
  • „Default-Abrechnung auf“ auf den Vertragsarzt, auf den der Arzt als Vertreter abrechnet
  • Checkbox „Vertragsarzt“ ist deaktiviert

Angaben für Arzt in Weiterbildung:

  • LANR (optional)
  • Fachgruppe und/oder Berufsbezeichnung
  • Qualifikation (=“Arzt in Weiterbildung“) ist verpflichtend
  • „Default-Abrechnung auf“ auf den Vertragsarzt, auf den der Arzt in Weiterbildung abrechnet
  • Checkbox „Leistungserbringer“ ist aktiviert; „Vertragsarzt“ ist deaktiviert
  • WBA soll optional Verordner für ein Medikament sein, hat aber keine eigene LANR (standardmäßig sind nur Nutzer mit einer LANR als Verordner in der Medikamentenverordnung auswählbar), dann kann alternativ:
    • in der Nutzerverwaltung der Nutzer als Formulararzt eingestellt werden oder
    • eine Pseudo-LANR für den Weiterbildungsarzt hinterlegt werden. Für die Hinterlegung der Pseudo-LANR muss die Checkbox „Nutzer ist Vertragsarzt/ Abrechner“ aktiviert werden. Nach der Hinterlegung muss diese Checkbox wieder deaktiviert werden und im Auswahlmenü „Abrechnung auf“ muss der entsprechende Vertragsarzt neu gesetzt werden.
    • Auch wenn eine Pseudo-LANR für den WBA hinterlegt ist, wird diese nicht auf das E-Rezept übernommen.

Hinweise zur Fachgruppe bzw. Berufsbezeichnung

  • Ist der Leistungserbringer kein Facharzt, muss auch keine Fachgruppe ausgewählt werden. In dem Fall ist eine Berufsbezeichnung, wie „Weiterbildungsarzt“ o.ä., zu hinterlegen.
  • Ist der Name der Fachgruppe sehr lang, kann alternativ auch eine Berufsbezeichnung für den Vertragsarzt gespeichert werden.
  • Ist eine Berufsbezeichnung und eine Fachgruppe für den Nutzer hinterlegt, wird im Rahmen des E-Rezepts immer die Berufsbezeichnung verwendet.

Berechtigung für die eRezept Ausstellung

Allgemein

Übergeordnet ist zwischen verordnenden Arzt und verantwortlichen Arzt zu unterscheiden.

Der verantwortliche Arzt ist der abrechnende Arzt, welcher auch das E-Rezept signiert. Verantwortliche Ärzte (= abrechnende Ärzte) können nur Vertragsärzte (auch als Behandler/Leistungserbringer) mit der Qualifizierung „Arzt“ oder „Zahnarzt“ sein. Zusätzlich muss die LANR des Arztes in der Nutzerverwaltung hinterlegt sein.

Hinweis: Rechnet ein Vertragsarzt A mit der Qualifizierung „Arzt“ auf einen anderen Vertragsarzt B ab, wird auf dem E-Rezept nur der Vertragsarzt B im Arztstempel aufgeführt, der das E-Rezept versendet.

Der verordnende Arzt ist im Fenster Medikamentenverordnung als Verordner auszuwählen.

Achtung: In diesem Auswahlmenü sind Vertragsärzte sowie „nur“ Behandler/Leistungserbringer (für welche die LANR in der Nutzerverwaltung hinterlegt ist oder für die Sie unter dem Reiter „Leistungserbringer“ die Checkbox „als Formulararzt auswählbar“ aktiviert haben) auswählbar. Nutzer, die „nur“ Behandler/Leistungserbringer sind und die Qualifizierung „Arzt in Weiterbildung“ oder „Vertretungsarzt“ in der Nutzerverwaltung hinterlegt haben, werden auf dem E-Rezept im Arztstempel neben dem verantwortlichen Arzt aufgeführt und mit versendet. Ist für den Arzt in Weiterbildung bereits seine LANR hinterlegt, wird diese sowie die zugeordnete Betriebsstätte des Weiterbildungsarztes im Arztstempel des E-Rezepts aufgeführt. Wenn keine LANR für den verordnenden Arzt hinterlegt ist, wird nur die LANR vom abrechnenden Arzt im Arztstempel aufgeführt.

Signierberechtigung

Allgemein gelten für das E-Rezept andere Regeln im Vergleich zur eAU oder eArztbrief. So erfolgt beim Signieren eines eRezepts eine Prüfung, ob der eingeloggte Nutzer das E-Rezept signieren darf.

Da in der Praxis unterschiedliche Rahmenbedingungen gegeben sind, unterstützt tomedo® verschiedene Signatur-Möglichkeiten. Hier wird zusammengefasst, welcher Nutzerkreis (Vertragsarzt, Arzt in Weiterbildung, MFA) unter welchen Rahmenbedingen signieren kann.

Hinweis: Die tomedo® Einstellung „Rezept nur Speichern (nicht signieren), wenn der eingeloggte Nutzer kein Vertragsarzt ist oder der eingeloggte Nutzer nicht der verantwortliche Arzt ist“ unterbindet, dass ein Arzt in Weiterbildung und MFA auch E-Rezepte signieren darf.

tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung eRezept Komfortsignatur mitbenutzen

Hinweis zur Komfortsignatur

  • Die Einstellung „Nutze Komfortsignatur anderer Nutzer“ in der Nutzerverwaltung wird für das E-Rezept nicht berücksichtigt, da die Anforderungen, wer ein E-Rezept signieren darf, von den Regularien zur eAU, eArztbrief usw. abweicht.
  • Bei der Signierung des eRezepts ist wichtig, dass der Verantwortliche (also der Abrechner) mit seinem eigenen eHBA das E-Rezept signiert oder der Leistungserbringer, wenn dieser einen eigenen eHBA hat.
  • Durch spezielle Konfigurationen in tomedo® können teils Nutzer ohne eigenen eHBA auch die aktive Komfortsignatur anderer Nutzer verwenden. Dafür muss der Nutzer mit eigenen eHBA in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Anmeldung → TI-Konnektor mitbenutzte Komfortsignatur dem gewünschten Nutzern die Erlaubnis erteilen 1. In der Liste werden MFA-Nutzer, Leistungserbringer und Vertragsärzte aufgeführt.
    • Diese Einstellung sollte für andere Vertragsärzte mit eigenem eHBA nicht dauerhaft gesetzt sein, da diese Einstellung unter Umständen verhindern kann, dass der verantwortliche Arzt an E-Rezepten nicht wie gewünscht aktualisiert wird, wenn der Erlaubnis erteilende Nutzer keine aktive Komfortsignatur hat.
    • Auf der rechten Seite im Einstellungsfenster 2 sieht der eingeloggte Nutzer, welcher Nutzer ihm zur Verwendung der Mitbenutzung der aktiven Komfortsignatur ermächtigt hat. Hier hat der Nutzer außerdem die Möglichkeit, diese Erlaubnis zu deaktivieren (aber nicht diese wieder zu aktivieren!). Das Deaktivieren kann unter Umständen nötig sein, um die eigene Komfortsignatur für eigenen eHBA zu verwenden.
    • Bei der Verwendung der Komfortsignatur eines anderen Nutzer ist es wichtig, dass der WBA auch auf den Vertragsarzt abrechnet. So kann der WBA die Komfortsignatur nur von einem Vertragsarzt mit benutzen.
    • Der MFA-Nutzer kann von verschiedenen Vertragsärzten die Komfortsignatur mitbenutzen. So auch, wenn der WBA als Verordner gewählt wird und dieser auf den Vertragsarzt (der die Berechtigung erteilt hat) abrechnet.
    • Hat der WBA Nutzer einen eigenen eHBA, kann diese Komfortsignatur vom WBA nicht von einem anderen tomedo® Nutzer verwendet werden, weil hier auf den abrechnenden Arzt vom WBA geprüft wird.
    • Wird eine Verordnung signiert und versendet, für die ein anderer Nutzer verantwortlich ist, der die Signaturmitbenutzung dem eingeloggten Nutzer erlaubt, erscheint jetzt immer ein Abfragedialog, ob die eigene Signatur verwendet werden soll oder die ein anderer Nutzer einem erlaubt hat.

1) Wie kann der Vertragsarzt signieren?

Vertragsärtze mit eigenen eHBA können stets E-Rezepte ohne Einschränkung versenden.

Die eHBA Card-ID kann optional für den Vertragsarzt hinterlegt sein. Auf der Grundlage kann die Einzel-, Komfort- und Stapelsignatur verwendet werden. Eine Hinterlegung ist aber zu empfehlen, wie schon hier erläutert.

2) Wie kann der Arzt in Weiterbildung oder Arzt als Vertreter mit eigenen eHBA signieren?

Leistungserbringer, wie Arzt in Weiterbildung und Arzt als Vertreter, müssen in der Nutzerveraltung ihre eHBA Card-ID hinterlegt haben, damit dieser zur E-Rezept-Signierung berücksichtigt wird.

Auf der Grundlage kann die Einzel-, Komfortsignatur und Stapelsignatur ohne Einschränkung wie beim Vertragsarzt verwendet werden.

3) Wie darf der Leistungserbringer, der auf anderen Nutzer (Vertragsarzt) abrechnet, ohne eigenen eHBA E-Rezepte ausstellen?

Option 1: Der Leistungserbringer kann nur über den eHBA des abrechnenden Arztes signieren, wenn die Komfortsignatur des abrechnenden Arztes deaktiviert ist oder der eHBA sich in keiner aktiven Sitzung befindet (also der eHBA nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand ist). Folglich ist eine Versendung der Verordnung durch den Leistungserbringer nur möglich, wenn der abrechnende Vertragsarzt selbst die eHBA PIN pro Ausstellung (Einzel- und Stapelsignatur möglich) eingibt.

Option 2: Die Ausgangslage dafür ist, dass der abrechnende Vertragsarzt dem Leistungserbringer erlaubt, seine Komfortsignatur zu verwenden. So kann der Leistungserbringer ebenfalls Verordnungen signieren und versenden. Dafür muss für den Leistungserbringer der Vertragsarzt, auf den er abrechnet, in der Nutzerverwaltung hinterlegt. 

Hinweise:

  • Da pro Verordnung geprüft wird, wer der abrechnende Arzt und damit signierberechtigt ist, wird sichergestellt, dass der Arzt in Weiterbildung (ohne eigenen eHBA) nur Verordnungen signieren kann, wo der abrechnende Arzt der Verordnung auch der ist, der die Verwendung der aktiven Komfortsignatur für ihn speziell erlaubt hat.
  • Versucht ein Arzt in Weiterbildung (ohne eigene eHBA), der auf Arzt 1 abrechnet, Verordnungen zu versenden, für die Arzt 2 verantwortlich ist, dann ist keine Anpassung des Verantwortlichen Arztes möglich.

4) Wie kann der Arzt von einem anderen verantwortlichen Arzt E-Rezepte signieren/versenden?

Ein Vertragsarzt mit eigenem eHBA wählt zu versendende Verordnungen, für die er nicht verantwortlich ist, in der E-Rezept-Verwaltung aus. In diesem Fall erscheint pro verantwortlicher Arzt ein Abfragedialog, ob der verantwortliche Arzt auf der Verordnung auf ihn angepasst werden soll. Wird diese Abfrage bejaht, dann wird der verantwortliche Arzt im E-Rezept-Stylesheet angepasst.

Hinweise:

  • In den tomedo® Einstellungen unter Praxis → Mediks: E-Rezept kann praxisweit aktiviert werden, dass der Verordner beim Signieren automatisch (ohne Abfragedialog) aktualisiert wird.
  • Wird der verantwortliche Arzt nicht im E-Rezept aktualisiert, dann kann der andere Arzt auch nicht mit seinem eHBA das E-Rezept signieren, weil die Signatur vom verantwortlichen Arzt mit der Signatur durch den eHBA übereinstimmen müssen.
  • In der E-Rezept-Verwaltung kann der Verordner im E-Rezept geändert werden. So wird entsprechend der verantwortliche Nutzer im E-Rezept aktualisiert und der „neue“ verantwortliche Nutzer sieht auch diese E-Rezepte in der Inbox.

5) Wie darf die MFA E-Rezepte ausstellen?

Option 1: Der MFA kann nur über den eHBA des abrechnenden Arztes signieren, wenn die Komfortsignatur des abrechnenden Arztes deaktiviert ist oder der eHBA sich in keiner aktiven Sitzung befindet (also der eHBA nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand ist). Folglich ist eine Versendung der Verordnung durch die MFA nur möglich, wenn der abrechnende Vertragsarzt selbst die eHBA PIN pro Ausstellung (Einzel- und Stapelsignatur möglich) eingibt.

Option 2: Die Ausgangslage dafür ist, dass der abrechnende Vertragsarzt der MFA erlaubt, seine Komfortsignatur zu verwenden. So kann die MFA ebenfalls Verordnungen signieren und versenden, wenn der Vertragsarzt als Verordner (und damit auch verantwortlicher Arzt) in der Medikamentenverordnung gewählt ist oder in der E-Rezept-Verwaltung gesetzt ist.

Zusätzliche Prüfungen für das E-Rezept

Das Rezept kann wie gewohnt ausgestellt werden. Die Eingaben werden weiterhin auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft. Speziell für das E-Rezept müssen zusätzliche Prüfungen erfolgen:

  1. Für den Patienten muss hinterlegt sein:
    • Vor- und Nachname
    • Geburtstag
    • eine vollständige Adresse
    • Versicherungsnummer
    • IK
  2. Für den Arzt muss hinterlegt sein:
    • Vorname (maximal 45 Zeichen sein)
    • Nachname (maximal 45 Zeichen sein)
  3. Für die Organisation (z.B. Betriebsstätte) muss angegeben sein:
    • BSNR
    • Name der Betriebsstätte (Der Name der Organisation (z.B. Betriebsstätte) darf nicht mehr als 45 Zeichen umfassen.)
    • eine Telefonnummer
    • Straße
    • Hausnummer
    • Postleitzahl
    • Ort 

Sind diese Angaben nicht in tomedo® hinterlegt, kann das eRezept nicht erstellt bzw. nicht versendet werden und es erscheint eine entsprechende Hinweis- bzw. Fehlermeldung.

Konfigurationsmöglichkeiten bezüglich eRezept-Erstellung und Ausstellung

Konfiguration in den tomedo® Einstellung

In den tomedo® Einstellung unter Arbeitsplatz → Grundeinstellungen → Audio ist aktivierbar, dass beim Signieren eines E-Rezeptes ohne aktive Komfortsignatur ein Ton abgespielt wird. 

Folgende Konfigurationsmöglichkeiten sind in den tomedo® Einstellungen unter Praxis → Mediks → eRezept zu finden:

tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung eRezept Einstellungen
  1. Bei aktivierter Checkbox werden beim Verordnen eines Medikaments automatisch Medikamente als E-Rezept verordnet, vorausgesetzt, die Verordnung erlaubt einen E-Rezept-Versand. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, wird die Verordnung wie gewohnt als Papier-Rezept ausgestellt. Ist diese Einstellung aktiviert, ist in der Medikamentenverordnung die Checkbox für die E-Rezept-Erstellung aktiviert. Gegebenenfalls kann in der Medikamentenverordnung die Option für die E-Rezept-Ausstellung deaktiviert werden. Ab der Version v.136 ist die Checkbox standardmäßig aktiviert.
  2. Haben Sie die Einstellung aktiviert, dass standardmäßig Rezepte als E-Rezept versendet werden sollen, dann haben Sie hier die Möglichkeite grüne und blaue Rezepte von diesem Standard auszuschließen. Aktivieren Sie dafür die jeweilige Checkbox.
  3. Der Mehrwert eines E-Rezeptes besteht u.a. darin, dass ein Ausdruck nicht mehr notwendig ist. Soll dennoch standardmäßig der Patientenausdruck für das E-Rezept erstellt werden, ist diese Checkbox zu aktivieren. Ist die Checkbox aktiviert, wird stets mit erfolgreichem Versand des eRezepts auch der Patientenausdruck über gedruckt. Unabhängig von dieser Einstellung kann der Ausdruck des Patientenausdrucks mit E-Rezept-Versand vor der E-Rezept-Ausstellung in der E-Rezept-Verwaltung oder Medikamentenverordnung über eine Chechbox (de-)aktiviert werden.
    Hinweis: Konfigurieren Sie sich am besten ein extra Druckprofil in den tomedo® Einstellungen unter Arbeitsplatz → Druckprofile für den Patietenausdruck (Formularkürzel = eRezPat). Diese Konfiguration ist notwendig, wenn über eine Druckerschlange gedruckt wird. Wählen Sie für den Ausdruck das Papierformat A5. Auf das A4 Blatt wird ebenso nur ein Patientenausdruck pro Seite aufgedruckt.
  4. E-Rezept Infos können über den Messenger-Dienst an die arzt-direkt® App des Patienten gesendet werden. Dazu müssen Sie sich einem kostenlosen arzt-direkt Account in tomedo® anlegen und sich mit dem Patienten über die arzt-direkt App verbinden. Ist diese Checkbox aktiv, wird mit erfolgreichem eRezept-Versand automatisch die E-Rezept Infos an die arzt-direkt App gesendet. Genauer werden die Informationen zu der Verordnung als Textnachricht an die arzt-direkt App des Patienten gesendet.
    Hinweis: Der E-Rezept Token (QR-Code zum Einlösen des E-Rezepts) wird ab der tomedo® Version v1.139.0.13 nicht mehr an die App versendet. Unabhängig von dieser Einstellung kann der Versand des E-Rezeptes an arzt-direkt vor der eRezept-Ausstellung in der eRezeptverwaltung oder Medikamentenverordnung über eine Checkbox (de-)aktiviert werden.
  5. Wenn die Komfortsignatur nicht verwendet wird, ist die tomedo® Einstellung unter Praxis→ Mediks zum E-Rezept „standardmäßig Stapelsignatur für E-Rezepte verwenden“ zu empfehlen. Andernfalls muss pro Verordnung die eHBA-PIN am Kartenterminal eingegeben werden. Bei Verwendung der Stapelsignatur muss nur pro Versand (unabhängig von der Anzahl der gewählten Verordnungen) die eHBA-PIN eingegeben werden.
    Hinweis: Anders als bei der eAU wird bei Verwendung der Komfortsignatur für das E-Rezept pro Verordnung eine Signatur von der Komfortsignatur verwendet. Soll im Rahmen des E-Rezept-Versands von mehreren Verordnungen in einem Schritt nur eine Komfortsignatur verwendet werden, muss diese tomedo-Einstellung aktiviert werden.
  6. Beim Ausstellen von E-Rezepten kann bei aktivierter Einstellung eine Bemerkung sowie ein Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) für den signierenden Arzt hinterlegt werden. Wenn der eingeloggte Nutzer gleichzeitig der verordnende Arzt ist, erscheint nicht der Abfrage-Dialog, wenn nur die übergeordnete Checkbox „Hinweis für signierenden Arzt anzeigen“ aktiviert ist. Ist zusätzlich auch die darunter liegenden Checkbox „auch bei eingeloggtem Nuzter“ aktiviert, dann erscheint der HInweis-Abfragedialog auch für den abrechnenen Arzt oder Verordner.
    E-Rezepte mit Status „Gesperrt“ müssen in der Verwaltung erst entsperrt werden. Andernfalls erscheint ein Hinweis-Dialog beim Versuch, diese E-Rezepte zu versenden. Mit Bestätigung dieses Dialogs kann dennoch ein gesperrtes E-Rezept versendet werden.
    Hinweis zur Ausstellung: Bei Ausstellung von mehreren Verordnungen kann nur übergeordnet für alle auszustellenden Verordnungen pro Rezepttyp (rot, blau, grün) ein Hinweistext und Status gesetzt werden.
    Hinweis zu den Hinweisen: Die Verwendung der Hinweise ist insbesondere zu empfehlen, wenn andere Nutzer, als der verantwortliche (= abrechnende Arzt) Verordnungen erstellen.
  7. Wird ein E-Rezept aus dem Verwaltungsfenster versendet, können standardmäßig nur die E-Rezepte versendet werden, für die der eingeloggte Nutzer auch verantwortlich ist. Unter Umständen kann es notwendig sein, dass ein Kollege (anderer Arzt) die gespeicherten E-Rezepte signiert und versendet. In dem Fall erscheint ein Abfragedialog, ob die Verordnung entsprechend des signierenden Arztes aktualisiert werden darf. Nur, wenn auch eine Aktualisierung erfolgt, kann das E-Rezept versendet werden. Um diese Nachfrage zu unterbinden, kann diese Einstellung aktiviert werden.
  8. Mit Klick auf das Einstellungsrädchen öffnet sich ein Dialog, in dem voreingestellt
    werden kann, ab und bis wann welcher Teil der Mehrfachverordnung in der Apotheke einzulösen ist. Wird also in der Medikamentenverordnung eine Verordnung als Mehrfachverordnung ausgestellt, dann wird diese Voreinstellung automatisch übernommen. In der Mehrfachverordnung kann ggf. die Angabe pro angepasst werden.
  9. Mit dieser Einstellung kann die E-Rezept-Ausstellung (Signierung + Versand) in Abhängigkeit vom eingeloggten Nutzer eingeschränkt werden. Diese Einschränkung kann auf den Leistungserbringer, Vertragsarzt oder Verantwortlichen Arzt erfolgen. Wird eine Einschränkung auf den Nutzerkreis gesetzt, dann erscheint kein Abfragedialog zur Signierberechtigung. Außerdem werden bei nicht-Erfüllung der Einschränkung die Verordnungen direkt gespeichert und nicht signiert/versendet.
    Hinweise:
    a) Dieser Abfrage-Dialog erscheint ebenso nicht, wenn die eHBA Card ID für den eingeloggten Nutzer in den Einstellungen hinterlegt ist, auch wenn die Option „immer nachfragen“ eingestellt ist.
    b) Der verantwortliche Arzt ist derjenige, der auch das E-Rezept signiert. Speichert z.B: Arzt 1 das E-Rezept und ist verantwortlicher (=abrechnender Arzt), dann kann nicht ein anderer Arzt (= 2) das E-Rezept signieren, weil dieser dann nicht der verantwortliche Arzt des E-Rezepts ist. Das Signieren durch einen anderen Arzt ist nur möglich, wenn auch der verantwortliche Arzt aktualisiert wird oder der Arzt 1 dem Arzt 2 erlaubt, seine Komfortsignatur mitzuverwenden.
  10. Der E-Rezept-Versand kann unterbunden werden, wenn die eGK des Patienten im aktuellen Quartal noch nicht gesteckt wurde. Bei den tomedo® Einstellungen unter Praxis→ Mediks zum E-Rezept gibt es 4 Optionen:
    a) Signieren und Versenden immer erlauben (= standard)
    b) Signieren und Versenden nur wenn Karte gesteckt wurde
    c) Signieren, wenn Karte noch nicht gesteckt wurde (aber noch nicht versenden)
    d) Immer nachfragen, wenn Karte noch nicht gesteckt wurde

    Wird der Versand nicht erlaubt, so werden die Verordnungen für den Patienten gespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt versendet werden.
    Hinweis: Wurde eine Beschränkung auf die gesteckte eGK für die E-Rezept-Signierung und/oder Versand gesetzt, kann über den Button „forciert versenden“ dennoch (in dringenden Fällen) das E-Rezept versendet werden.
  11. Die Anpassung dieser Einstellungen sollte nur bei Bedarf durch den zollsoft-Support erfolgen.

Konfiguration in den Aktionskettenauslösern

Wird ein E-Rezept erstellt, nur signiert, signiert und versendet oder storniert kann dies eine Aktionskette oder Aktionskettenfrage auslösen. Nutzen Sie die dafür die Einstellung im tomedo Menü Admin → Aktionsketten → Aktionskettnauslöser. Dieser E-Rezept Aktionskettenauslöser wird pro Verordnung getriggert.

Hinweis: Bei dem Aktionskettenauslöser „E-Rezept nur signieren (ohne versenden) ist zu beachten, dass dieser nur auslöst, wenn nicht gleichzeitig das E-Rezept versendet wird. Während der Auslöser „E-Rezept signieren“ in beiden Fällen auslöst.

tomedo handbuch eRezept AK Ausloeser
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