Workflows und Problemlösungen rund um das E-Rezept

Workflows für E-Rezept-Ausstellung

Im Wesentlichen ist der Workflow zur E-Rezept-Ausstellung dadurch geprägt, welcher Nutzer unter welchen Umständen E-Rezepte signieren und versenden darf. So können Sie Ihren bisherigen Workflow zur Medikamentenverordnung auch nach der Umstellung auf das E-Rezept im Wesentlichen beibehalten, wenn der Verordner bzw. der eingeloggte Nutzer auch E-Rezepte signieren/versenden darf.

Durch die rein elektronische, papierlose Verordnung bieten sich aber auch neue Möglichkeiten. Im Folgenden stellen wir Ihnen einmal die Möglichkeiten zur E-Rezept-Erstellung bis Versand in Abhängigkeit vom eingeloggten Nutzer (Vertragsarzt, WBA oder MFA) sowie Signatursetup vor. Welcher Ablauf zu Ihrem jeweiligen Praxisablauf am besten passt, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dies wird im darauffolgenden Abschnitt vorgestellt.

Hinweis zum Ablauf: Das Signieren/Versenden des E-Rezepts kann auch erfolgen, wenn der Patient bereits die Praxis verlassen hat. Für den Patienten ist der erfolgreiche Versand des E-Rezepts wichtig, wenn er es in der Apotheke einlösen/abholen möchte.

Hinweis: Wird ein E-Rezept erfolgreich versendet, erscheint dieses direkt in der e-Rezept-App der Gematik. Hierfür benötigen Sie eine eGK und ein Smartphone mit NFC-Funktion sowie einen PIN für die Gesundheitskarte.

Workflow 1 – für Vertragsarzt

Der Arzt redet mit dem Patienten im Arztzimmer, erstellt dort eine Medikamentenverordnung und klickt auf „ausstellen“. Weil die Komfortsignatur aktiviert ist, kann das E-Rezept ohne eHBA-PIN-Eingabe direkt signiert und versendet werden. Der Patient kann jetzt zur gewünschten Apotheke gehen und das E-Rezept einlösen.

Workflow 2 – für Vertragsarzt

Der Arzt behandel mehrere Patienten in Folge und erstellt bei einzelnen Behandlungen eine Medikamentenverordnung, welche er speichert. In einer behandlungsfreien Zeit können alle noch nicht versendeten E-Rezepte für die Patienten aus der E-Rezept-Verwaltung oder Inbox heraus versendet werden. Dazu muss der Nutzer nur auf „Alle Versenden“ oder „Auswahl Versenden“ klicken und die E-Rezepte werden ohne extra eHBA-PIN-Eingabe direkt versendet, weil die Komfortsignatur aktiv ist. Alternativ kann die Stapelsignatur verwendet werden. Bei Verwendung muss für den Versand von mehreren Verordnungen nur einmal die eHBA-PIN-Eingabe am KT getätigt werden.

Tipp für Vorauswahl von E-Rezepten: Mithilfe von Filtern und Patientenlisten können die gewünschten Verordnungen in die E-Rezept-Verwaltung geladen werden.

Hinweis zur Inbox: In der Inbox werden ausschließlich die unversendeten Verordnungen geladen, für die der eingeloggte Nutzer verantwortlich ist.

Workflow 3 – für MFA und Vertragsarzt

Der Patient kommt an die Anmeldung, weil ein Folgerezept benötigt wird. Die MFA verordnet das Medikament (wobei der betreffende Arzt als Verordner gewählt wird) und speichert es. Je nach Bedarf kann die MFA ein Hinweis beim Verordnen für das E-Rezept hinterlassen und den Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) anpassen, sodass der Arzt direkt in der E-Rezept-Verwaltung sieht, welche E-Rezepte vor dem Versand zu prüfen sind. Nun kann die MFA dem Patienten sagen, dass das E-Rezept bald versendet wird und der Patient in X Stunden das E-Rezept in der Apotheke abgeholen kann. Der Arzt schaut später an seinem Arbeitsplatz in die E-Rezept-Verwaltung oder Inbox, prüft alle durch die MFA ausgestellten Rezepte und versendet diese bequem über die Komfortsignatur.

Tipp für E-Rezept-Vorbereitung: Aktivieren Sie die tomedo® Einstellung unter Praxis → Mediks „Hinweis für signierenden Arzt beim Verordnen abfragen“. Ist diese Einstellung aktiviert, erscheint ein Hinweisfenster pro Rezepttyp (rot, blau, grün) mit der Auflistung der zu verordnenden Medikamente. In diesem Hinweisfenster hat die MFA die Möglichkeit den Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) zu setzten sowie einen Text für den Signierenden Arzt zu hinterlassen, wie z.B. „Verordnung bitte Prüfen“ oder „Medikament nicht im MedPlan“. Später prüft, signiert und versendet der verantwortliche Arzt die E-Rezepte, für die er verantwortlich ist, aus der Inbox oder eRezept-Verwaltung heraus. Ist der Verantwortliche Arzt verhindert, kann auch ein anderer Vertragsarzt dieses E-Rezept in der eRezept-Verwaltung (nicht Inbox) auswählen, signieren und versenden, wenn der Verantwortliche Arzt für die Verordnungen aktualisiert wird.

Tipp für E-Rezept-Ausstellung: Über Filter kann eine Auswahl der gewünschten E-Rezepte erfolgen.

Tipp für E-Rezept-Erstellung: Wählen Sie bereits in der Medikamentenverordnung, ob ein Patientenausdruck ausgegeben (gedruckt) werden soll. Unabhängig von der zentralen Einstellung wird diese Auswahl berücksichtigt. Schauen Sie hier für mehr Informationen.

Workflow 4 – für MFA und Vertragsarzt

Wie im vorangegangen Ablauf kommt der Patient an die Anmeldung, weil ein Folgerezept benötigt wird. Der Arzt vertraut vollständig seiner MFA. So erstellt die MFA das Folgerezept für den Patienten mit Auswahl des Arztes als Verordner in der Medikamentenverwaltung und versendet es direkt. Dafür darf der eHBA des Arztes nicht in einem erhöhten Sicherheitszustand (keine aktive Kartensitzung, keine aktive Komfortsignatur) sein. So erscheint bei der Signierung des E-Rezeptes eine PIN-Abfrage am Kartenterminal, der eHBA-PIN muss jetzt für die Einzel- oder besser Stapelsignatur eingegeben werden, sodass das E-Rezept direkt versendet wird.

Workflow 5 – für MFA und Vertragsarzt

Der Arzt hat keine Zeit, die bereits geprüften und verordneten E-Rezepte zu signieren und/oder zu versenden. So kann die MFA seines Vertrauens die abgesprochenen Verordnungen in der E-Rezept-Verwaltung auswählen und den Versand auslösen. Am Kartenterminal mit gesteckter eHBA vom Verantwortlichen Arzt erscheint jetzt die eHBA PIN-Abfrage. Mit dieser Verifizierung können die E-Rezept versendet werden. In diesem Szenario ist der Versand nur möglich, wenn der verantwortliche Arzt (der Abrechner) keine aktive Komfortsignatur hat und keine aktive Kartensitzung hat.

Workflow 6 – für MFA und Vertragsarzt

Der Arzt speichert Verordnungen während der Behandlung von Patienten oder die MFA bereitet Folgeverordnungen in Absprache mit dem Arzt selbst vor. Weil der Vertragsarzt der MFA seines Vertrauens erlaubt, seine Komfortsignatur mitzubenutzen, erteilt der Vertragsarzt dafür die in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Anmeldung benötigte Erlaubnis. So kann die MFA E-Rezepte direkt in der Medikamentenverordnung ausstellen, wenn dieser Vertragsarzt als Verordner gewählt wurde. Alternativ wählt die MFA in Absprache mit dem Vertragsarzt gespeicherte Verordnungen in der E-Rezept-Verwaltung aus, für welche der Vertragsarzt verantwortlich ist und signiert und versendet diese.

Hinweise zur Ausstellung

  • Es können nur Verordnungen signiert werden, für die auch der Vertragsarzt der verantwortliche Arzt ist. So kann die MFA nicht von einem anderen Vertragsarzt E-Rezepte in dessen Namen signieren.
  • Die Signierung ist jetzt nur möglich, wenn der verantwortliche Arzt (der Abrechner) eine aktive Komfortsignatur hat.

Workflow 7 – Vertragsarzt hat eHBA vergessen

Der Vertragsarzt hat seinen eigenen eHBA vergessen und behandelt seine Patienten. Die Medikamente kann der Arzt aufgrund des vergessenen eHBAs nur speichern. Anschließend kann ein anderer Arzt in der Praxis seine Verordnungen aus der E-Rezept-Verwaltung versenden.

Hinweise für E-Rezept-Versand

  • Für den E-Rezept-Versand muss der verantwortliche Arzt aktualisiert werden.
  • Werden Verordnungen von unterschiedlichen Verantwortlichen Ärzten versendet, dann erscheint der Abfragedialog pro Verantwortlicher Arzt, ob der Verantwortliche Arzt in der Verordnung aktualisiert werden darf.

Workflow 8 – Vertragsarzt hat eHBA vergessen

Darf der Vertragsarzt mit vergessenen eHBA die Komfortsignatur von anderen Vertragsarzt nutzen, ist das einmal in der E-Rezpet-Verwaltung oder mit Ausstellung aus Medikamentenverordnung möglich. Wichtig bei diesem Workflow ist, dass der Arzt als Verordner gewählt wird, von dem auch die Komfortsignatur verwendet wird, weil die Signatur von einem anderen Arzt nur verwendet werden kann, wenn auch die Signatur mit dem verantwortlichen Arzt (im Fall des Arztes auch gleich Verordner) übereinstimmt.

Workflow 9 – WBA und Vertragsarzt

Ein WBA mit eigenem eHBA und Card-ID, die in der Nutzerverwaltung für WBA hinterlegt sind, darf Patienten eigenständig behandeln und in Absprache Medikamente verordnen. Der WBA ist Formulararzt und wählt somit sich selbst als Verordner in der Medikamentenverordnung aus und speichert die Verordnung, wenn ggf. eine Rücksprache mit dem verantwortlichen abrechnenden Arzt zu halten ist, oder versendet die E-Rezepte direkt aus der Medikamentenverordnung. Die gespeicherten E-Rezepte können später durch den Vertragsarzt aus der E-Rezept-Verwaltung oder Inbox versendet werden.

Hinweis zur Signatur: Mit allen Signaturarten (Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur) kann der WBA mit seinem eigenen eHBA die E-Rezepte signieren.

Hinweis zum E-Rezept-Stylesheet: Der Verantwortliche Arzt, auf den der WBA abrechnet, erscheint zusätzlich im E-Rezept-Stylesheet (Arztstempel).

Workflow 10 – WBA und Vertragsarzt

Der Arzt in Weiterbildung (WBA) ohne eigene eHBA behandelt Patienten und muss ggf. diesen Medikamente verordnen. Der WBA hat keine LANR und ist kein Formulararzt und ist somit nicht als Verordner in der Medikamentenverordnung auswählbar. So wählt der WBA als Verordner den Vertragsarzt aus, auf den er abrechnet, und speichert die Verordnungen. Später kann der Vertragsarzt die Verordnungen prüfen und aus der Inbox oder E-Rezept-Verwaltung versenden.

Tipp für eRezept-Vorbereitung: Aktivieren Sie die tomedo® Einstellung unter Praxis → Mediks „Hinweis für signierenden Arzt beim Verordnen abfragen“. Ist diese Einstellung aktiviert, erscheint ein Hinweisfenster pro Rezepttyp (rot, blau, grün) mit der Auflistung der zu verordnenden Medikamente. In diesem Hinweisfenster hat der WBA die Möglichkeit den Status (Freigegeben, Hinweis, Gesperrt) zu setzten sowie einen Text für den Signierenden Arzt zu hinterlassen, wie z.B. „Verordnung bitte Prüfen“ oder „Medikament nicht im MedPlan“. Später kann der verantwortliche Arzt oder ein anderer signierender Arzt die Verordnung prüfen und anschließend signieren und versenden.

Workflow 11 – WBA und Vertragsarzt

Selbe Ausgangslage wie beim voran gegangenem Szenario. WBA verordnet Medikament und versendet direkt E-Rezepte, für die keine Rücksprache zum abrechnenden Arzt erforderlich ist. Am Kartenterminal mit gesteckter eHBA vom Verantwortlichen Arzt erscheint jetzt die eHBA PIN-Abfrage. Mit dieser Verifizierung können die E-Rezept versendet werden.

Hinweis zur Ausstellung: Die Signierung ist jetzt nur möglich, wenn der verantwortliche Arzt (der Abrechner) keine aktive Komfortsignatur hat und keine aktive Kartensitzung hat. Die eHBA darf also nicht im  „erhöhten Sicherheitszustand“ sein.

Workflow 12 – WBA und Vertragsarzt

Der WBA (egal ob Formulararzt oder nicht) behandelt eigenständig Patienten und stellt in dem Zuge auch eigenständig Medikamente aus. Hier erlaubt aber der Vertragsarzt, auf den der WBA abrechnet, dem WBA seine Komfortsignatur mitzuverwenden. 

a) Der WBA wählt den abrechnenden Arzt als Verordner und löst den E-Rezept-Versand aus. 

b) Der WBA wählt sich selbst als Verordner und löst den E-Rezept-Versand aus. 

In beiden Fällen kann die Komfortsignatur, vom abrechnenden Arzt, verwendet und E-Rezepte versendet werden.

Hinweis: Wird der WBA als Verordner gewählt, kann die Signatur nur von dem Vertragsarzt auf diesen Weg verwendet werden, auf den der WBA selbst auch abrechnet.

Workflow 13 – via Patientenausdruck E-Rezept einlösen

Der Arzt hat erfolgreich das E-Rezept versendet. Der Patient hat seine eGK vergessen, möchte aber direkt auf dem Heimweg das Rezept von der Apotheke abholen. Der Arzt kann alternativ dem Patienten den Patientenausdruck ausdrucken, damit der Patient die Verordnung einlösen kann.

Workflow 14 – Patientenausdruck via KIM versenden

Wichtige Vorabinformation: Beim KIM-Versand von E-Rezepten ist zu beachten, dass es Praxen weiterhin untersagt ist, Verordnungen direkt einer einer Apotheke zuzuweisen – auch wenn die oder der Versicherte das ausdrücklich wünscht und eine schriftliche Patientenweisung vorliegt. Der sichere Übertragungsweg via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist hier explizit „keine” Ausnahme. Aktuell ist nur bei Verordnungen für Zytostatika-Zubereitungen die Direktzuweisung aus der Praxis in die Apotheke erlaubt und als Ausnahme definiert. Es liegt somit in der Verantwortung der Praxen, sich an diese Vorgabe zu halten und die Funktionalität in tomedo® ausschließlich für die genannte Ausnahme zu nutzen.

Ein Arzt behandelt mehrere Patienten im Altersheim und verordnet die notwendigen Medikamente. Für den einfachen Ablauf sollen die Patientenausdrucke gebündelt an die Apotheke via KIM gesendet werden. So kann sich der Arzt über eine Patientenliste alle zu versendenden E-Rezepte in die E-Rezept-Verwaltung laden und anschließend alle E-Rezepte in einem Schritt signieren und versenden. Final können über den „KIM“-Button die Patientenausdrucke für die erfolgreich versendeten E-Rezepte an einen gewünschten KIM-Empfänger, wie eine Apotheke, gesendet werden.

Fragen, Probleme und Lösungen rund um das E-Rezept

1. Der Arztstempel ist nicht formatierbar, warum?

Der Inhalt des Arztstempels wird anhand der hinterlegten Daten für den Arzt automatisch generiert und kann nicht manuell durch den Nutzer formatiert werden. Das Format für den Arztstempel ist durch die KBV vorbestimmt.

2. Was muss der Patient zum Einlösen des E-Rezepts tun?

a) Über die eGK kann ebenfalls die Identifizierung des Patienten und zum Abruf der für ihn ausgestellten E-Rezepte verwendet werden. Dazu muss in der Apotheke die eGK in ein Kartenterminal gesteckt werden.

b) Nutzt der Patient die eRezept-App der Gematik (verfügbar im PlayStore und AppStore), erscheint das von Ihnen ausgestellte E-Rezept in seiner App, nachdem Sie es erfolgreich versendet haben (die Verknüpfung erfolgt über die Versichertennummer des Patienten).

c) Falls der Patient keine E-Rezept-App benutzt, können Sie ihm einen Patientenausdruck ausdrucken. Dieser enthält einen 2D-Code, der dann in der Apotheke gescannt werden kann.

In der Apotheke scannen die Mitarbeiter den Data-Matrix-Code entweder aus der App oder vom Patientenausdruck oder rufen die Daten über die Versichertennummer (eGK) ab und händigen nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem eRezept-Server in der TI dem Versicherten das verordnete Medikament aus.

3. Hilfe, es können keine E-Rezepte ausgestellt werden.

Prüfen Sie als Erstes in der E-Rezept-Verwaltung in der Detailansicht für das ausgewählte E-Rezept die Fehlermeldung. Gegebenenfalls kann das Problem dadurch selbst behoben werden, zum Beispiel, weil fehlende Patientendaten vervollständigt wurden.

Andere mögliche Fehlermeldungen sind:

a) Der eHBA ist in einer Sitzung mit erhöhtem Sicherheitszustand

In dem Fall hat ein anderer Nutzer eine aktive Komfortsignatur oder die Einzelsignatur für den eHBA aktiviert (= erhöhter Sicherheitszustand). So kann kein anderer Nutzer den eHBA verwenden. In dem Fall muss mit dem eHBA Eigentümer geklärt werden, ob die aktive Kartensitzung für die eHBA beendet werden kann, sodass der eHBA durch einen anderer Nutzer zu verwenden ist.

b) Versichertenkarte nicht gesteckt

Die Ursache dafür ist eine Beschränkung durch die tomedo® Einstellung „Rezepte nur signieren und versenden, wenn Karte im Quartal gesteckt wurde“. Diese Prüfung ist nicht verpflichtend. Ein Nutzer mit Admin-Rechten kann in tomedo® Einstellungen die Beschränkung beispielsweise anpassen zu „Nachfragen, wenn Karte noch nicht gesteckt“. So haben Sie die Möglichkeit, dennoch ein E-Rezept zu versenden.

c) Es sind keine lokalen und entfernten Kartenterminals hinterlegt

In dem Fall steckt der eHBA in einem anderen Terminal an einem anderen Platz und es ist keine Komfortsignatur aktiv.

Hier ist am Arbeitsplatz/Kartenlesegerät mit eHBA zu prüfen, welcher Nutzer eingeloggt ist. Ist der Besitzer des eHBAs eingeloggt, muss der eHBA aus dem Lesegerät neu gesteckt und dann die Komfortsignatur aktiviert werden.

d) Zeitüberschreitung der Anforderung / Internal Server Error

In dem Fehlerfall können verschiedene Schritte bei der Behebung helfen. Nach jedem Schritt kann ein neuer Versand-Versuch gestartet werden.

  1. Schauen Sie in der E-Rezept-Verwaltung, ob das E-Rezept-Modul gestartet ist. Erscheint der Punkt grün, läuft das Modul. Ist der Punkt rot, klicken Sie auf „Modul starten“. Prüfen Sie weiter, ob die weiteren Anbindungen rund um das Modul aktiv sind. Klicken Sie dazu auf den Punkt. Weiter können Sie auf dem Gematik-Dashboard einsehen, ob die TI-Verbindung seines Gematik grundsätzlich möglich ist.
  2. Stoppen Sie das E-Rezept-Modul und starten Sie dieses anschließend neu. Gegebenenfalls sollte der Schritt direkt nochmal ausgeführt werden.
  3. Starten Sie den Rechner, an welchem der tomedo® Server läuft, neu.
  4. In der Praxis klären, ob an den Firewall-Einstellungen etwas geändert wurde.

e) Zugriffsbedingung nicht erfüllt

Prüfen Sie, ob die verwendete SMCB in Ihrem Aufrufkontext verifiziert ist. Sehr wahrscheinlich muss in dem Fall die SMCB verifziert werden.

4. Wie kann der Sicherstellungsassisent E-Rezepte ausstellen?

Ob und wie ein Sicherstellungsassistent E-Rezepte ausstellen kann, hängt von der Konfiguration in tomedo® ab. Ist ein Sicherstellungsassistent mit der Qualifikation „Arzt in Vertretung“ hinterlegt, muss für diesen Nutzer auch seine LANR hinterlegt werden. Eine Pseudo-LANR wird durch die Anforderung der KBV nicht akzeptiert. Hat der Sicherstellungsassistent keine eigene LANR, muss dieser als „Arzt in Weiterbildung“ hinterlegt werden, da der Arzt in Weiterbildung nach den KBV-Anforderungen ebenfalls keine LANR haben darf.

Schauen Sie auch in das Kapitel für die Nutzer-Konfiguration.

5. Hinweis über erfolgreichen E-Rezept-Versand

Der Hinweis über erfolgreich versendete E-Rezepte kann permanent nutzerspezifisch über die 3 Punkte am Hinweis ausgeschaltet werden.

Soll der Hinweis wieder erscheinen, kann dies in den tomedo® Einstellungen unter Nutzer → Sonstiges „Ignorierte Hinweise“ zurückgesetzt werden.

6. Stornierung einer Verordnung

Es können nur erfolgreich versendete Verordnungen, die noch nicht in der Apotheke eingelöst wurden, storniert werden. „Eingelöst“ umfasst an der Stelle, dass die Apotheke das E-Rezept bereits vom Gematik E-Rezept-Server abgerufen hat (in Progess) oder bereits ausgegeben (Completed) hat. Wurde die Task der Verordnung, z.B. aufgrund des Ablaufdatums gelöscht (Cancelled) kann die Verordnung ebenfalls nicht storniert werden.

Kann die Apotheke das verordnete Medikament nicht ausgeben, hat es aber schon „abgerufen“, dann muss die Apotheke das E-Rezept über die Apothekensoftware wieder digital „zurückgeben“. Damit ist die Verordnung wieder im Status „Ready“ und kann in tomedo® storniert werden.

7. Was tun mit fehlerhaften Verordnungen in der E-Rezept-Verwaltung

a) Haben Sie eine Verordnung oder Verordnungen, bei welcher unklar ist, ob diese bereits erfolgreich versendet wurden? 

Lösen Sie den erneuten Versand dieser Verordnungen aus. Durch den Versand wird der Status der Verordnung am Gematik E-Rezept-Server erneut geprüft und in tomedo® entsprechend aktualisiert. Wurde eine Verordnung also erfolgreich versendet, dann wird jetzt auch dieser Status in tomedo® angezeigt.

Unter Umständen wird der Fehler falsch für die Verordnung angezeigt. Mit der Aktion „Fehler entfernen“ wird einmal der Fehler der Verordnung entfernt und weiter wird der vorangegangene Status der jeweiligen Verordnung hergestellt. 

b) Haben Sie fehlerhafte Verordnungen in Ihrer Verwaltung, welche nicht mehr versendet, sowie nicht mehr gelöscht werden können?

Setzen Sie der Verordnung über den Button „Zurücksetzten“ zurück, wenn Sie sicher sind, dass diese nicht versendet wurde und stellen Sie anschließend die Verordnung erneut aus. Wurde bereits alternativ ein Papierrezept ausgestellt o.ä. und die Verordnung selbst ist obsolet, kann nun auch die Verordnung gelöscht werden.

Hinweis: Mit dem Zurücksetzten wird die Verordnung auf den Status „Erstellt“ gesetzt. Damit wird die Task-ID sowie die Signatur entfernt. Deswegen sollten Sie vor der Aktion sicher sein, dass die Verordnung nicht versendet wurde. Andernfalls würde es zu einer Doppelausstellung einer Verordnung führen.

8. Patient hat keine gesteckte Karte im Quartal – Wie E-Rezept versenden?

Wurde die Gesundheitskarte im aktuellen Quartal (noch) nicht eingelesen (z.B. bei reinen Videosprechstunden), können Sie für den E-Rezept-Versnd folgende Einschränkungen in den tomedo Einstellungen → Praxis → Mediks sezten:

  • Signieren und Versenden immer erlauben
  • Signieren und Versenden nur wenn Karte gesteckt wurde
  • Signieren wenn Karte noch nicht gesteckt wurde (aber nicht versenden)
  • Immer nachfragen, wenn Karte noch nicht gesteckt wurde

Wird der Versand ohne gesteckte eGK nicht erlaubt, erscheint beim Versand-Versuch folgendes (Fehler-)Feedback „Versichertenkarte nicht gesteckt.“

Für den Fall dass Sie „Signieren und Versenden nur wenn Karte gesteckt wurde“ ausgewählt haben, gibt es in der E-Rezept-Verwaltung noch den Button „Forciert versenden“, mit dem sich E-Rezepte ohne Karten-Check im Ausnahmefall versenden lassen.

handbuch tomedo eRezept Einstellung eGK nicht gesteckt

Hilfestellung für die Rezeptausstellung allgemein im Praxisalltag

1. Es soll für ein Patienten mit BG Besuch ein grünes eRezept ausgestellt werden.

In dem Fall muss in der Medikamentenverordnung (vorne in der Verordnungszeile) der Rezepttyp auf grün gestellt werden. 

2. In Abhängigkeit von Diagnosen dürfen Medikamente als rotes eRezept ausgestellt werden.

Beispiel Osteoporose. Automatisch Hinweis anzeigen lassen, wenn die Bedingung erfüllt ist. 

Als Erstes: Automatischen Marker anlegen, der ihren Trigger überwacht: in Ihrem Fall z.B. Karteidiagnose Code enthält „M80“.

Als Zweites: Aktionskette anlegen, die beim Verordnen eines Medikamentes auslöst und mit der Abfrage IstMarkerGesetzt den Osteoporose-Marker als Bedingung beinhaltet.

Als Drittes: Im Aktionskettenauslöser sind alle ATC-Codes derjenigen Medikamentengruppen einzufügen, bei denen die gewünschte Meldung angezeigt werden soll. Achtung: Die Auswahl dieser Codes ist entscheidend, damit die Funktion zuverlässig funktioniert!

3. Für wie lange ist das eRezept einlösbar?

Regulär: 4 Wochen, genauso wie das rosafarbene Papier-Rezept.

4. BG-Rezept – Unterscheidung: Berufskrankheit und Arbeitsunfall und welche Daten müssen dafür hinterlegt sein.

Wenn die Behandlung zu Kosten der BG erfolgen soll, dann muss im ersten Schritt der Arbeitgeber mit BG für den Patienten in den Patientendetails (Reiter „Berufsgenossenschaft“ unter Abrechnung) hinterlegt sein oder ggf. im Unfall beim Durchgangsarztverfahren.

Weiter muss der Besuch als BG-Besuch markiert sein. Dies ist in den Patientendetails rechts oben möglich. Ist der BG-Besuch aktiviert, steht auch die Option zur Verfügung, den Unfalltag und Ort zu erfassen.

Diese Daten werden dann entsprechende für Verodnungen übernommen.

Eine Berufskrankheit wird im eRezept gesetzt, wenn ein BG-Besuch vorliegt (und eine BG für den Patienten hinterlegt ist) und kein Unfall vorliegt.

Ein Arbeitsunfall wird im eRezept gesetzt, wenn ein BG-Besuch vorliegt (und eine BG für den Patienten hinterlegt ist) und ein Unfall vorliegt.

5. Patientenausdruck an Apotheken senden –  warum keine Weiterentwicklung zur einfacheren Apothekenauswahl pro Patient?

Grundsätzlich unterstützt tomedo® eine KIM-Mail Zusendung an Apotheken. Von einer Weiterentwicklung zur einfacheren Apothekenauswahl pro Patient wird abgesehen, weil es Praxen weiterhin untersagt ist, Verordnungen direkt einer Apotheke zuzuweisen – auch wenn die oder der Versicherte das ausdrücklich wünscht und eine schriftliche Patientenweisung vorliegt! 

Die Zielsetzung des eRezepts ist die sukzessive Ablösung des Papierrezepts sowie die Vereinfachung der Prozesse für Ärzte, Versicherte und Apotheken. Ärzte können Arzneimittel elektronisch verordnen. Wobei das Ausdrucken und Unterschreiben durch (elektronisches) Signieren und Versenden ersetzt wird. Das E-Rezept kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone (Gematik-App) oder mit einem Patientenausdruck in Apotheken eingelöst werden. Apotheken lesen die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein oder scannen den 2D-Code und lösen die elektronischen Verordnungen ein. Nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem E-Rezept-Server in der TI kann dem Versicherten das verordnete Medikament ausgestellt werden.

Das E-Rezept kann für Arzneimittel auf roten, grünen und blauen Rezepten (das bisherige Muster 16) für GKV-Patienten ausgestellt werden. Ausgenommen davon sind derzeit Hilfsmittel und Medizinprodukte und können somit nicht als E-Rezept versendet werden. Für Privatpatienten muss das Rezept wie bisher als Papier-Rezept ausgegeben werden.

Hinweis: Seit dem 1.1.2024 ist die Verwendung des E-Rezepts durch die KBV verpflichtend.

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