Blankoverordnungen ausstellen

Einen kurzen Einblick in die Erstellung von Blankoverordnungen erhalten Sie im folgenden Video:

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Die Blankoverordnung stellt einen wichtigen Sonderfall in der Heilmittelversorgung dar, der Therapierenden mehr Flexibilität bei der Wahl der Behandlungsmaßnahmen gibt. Dieses Kapitel widmet sich ausschließlich der korrekten Handhabung von Blankoverordnungen in tomedo®.

Der wesentliche Unterschied zum Ausstellen herkömmlicher Heilmittelverordnungen (siehe Kapitel Verordnung anlegen) besteht darin, dass im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ nicht wie gewohnt ein Heilmittel eingetragen wird, sondern stattdessen der Begriff „BLANKOVERORDNUNG“ erscheint. In diesem Fall erstellen Sie den Behandlungsplan selbst und wählen später bei der Terminvergabe die entsprechenden Heilmittel aus. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung entfällt auf Seiten des Arztes und liegt stattdessen in Ihrer Verantwortung als Behandelnde.

Blankoverordnungen bei Ergotherapie

Ab 01.04.2024 kann für die Ergotherapie bei den Diagnosegruppen SB1, PS3 oder PS4 eine Blankoverordnung angelegt werden. Beim Verordnungsvorgang reicht es aus, wenn Sie lediglich eine 1 Diagnosegruppe auswählen. Es ist nicht notwendig, auch ein Heilmittel auszuwählen. Wenn Sie dennoch ein Heilmittel markieren, erscheint trotzdem beim Bestätigen mit dem „OK“-Button eine Meldung, die Sie fragt, ob Sie eine 2 Blankoverordnung ausstellen möchten. Bestätigen Sie mit „Ja“, wird statt des Heilmittels der Begriff 3BLANKOVERORDNUNG“ in die Heilmittelverordnung übernommen. Brechen Sie den Vorgang mit „Nein“ ab, bleibt es beim ausgewählten Heilmittel.

tomedo handbuch fachgruppen heilmittelerbringer blankoverordnung ausstellen 2


Außerdem wird im Formular vermerkt, dass es sich um eine 4 Blankoverordnung handelt.

Eine entsprechende Spalte steht auch in der Tabelle der Heilmittelverordnungen zur Verfügung.

tomedo handbuch fachgruppen heilmittelerbringer blankoverordnung tabellenspalte 1

Blankoverordnungen bei Physiotherapie

Ab Version v1.148.1.2 können Sie auch Blankoverordnungen für die Physiotherapie erstellen, vorausgesetzt das Erstellungsdatum der Verordnung ist ab dem 01.11.2024.

Das Ausstellen der Heilmittelverordnung für die Physiotherapie ist sehr ähnlich zur Ergotherapie mit den folgenden Unterschieden:

  • Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit einer Blankoverordnung in der Physiotherapie hängt vom ICD-Code ab. (siehe Hinweis unten)
  • Ampelsystem: Bei der Ampel werden die Anzahlen der vorrangigen und ergänzenden Heilmittel separat gezählt.
  • Keine Zeitintervalle: Im Gegensatz zur Ergotherapie gibt es in der Physiotherapie keine Zeitintervalle (ZI).
  • Mehrere Heilmittel pro Termin: Im Gegensatz zur Ergotherapie kann bei der Physiotherapie für jeden Termin mehr als ein Heilmittel ausgewählt werden.

Hinweis: Weitere Informationen zur Blankoverordnung finden Sie auf der Webseite der KBV unter https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Heilmittel_Blankoverordnung.pdf.
Das Dokument enthält weitere Details zur Blankoverordnung für Physiotherapie und Ergotherapie. Dazu gehören auch gültige Diagnosegruppen im Ergotherapiekontext, eine verlinkte Liste der aktuell gültigen ICD-Codes, die die Blankoverordnung in der Physiotherapie auslösen, der Ablauf der Verordnung sowie Informationen zur wirtschaftlichen Verantwortung der Therapierenden. Es wird auch auf die Gültigkeit von 16 Wochen und die Anforderungen an den Therapiebericht eingegangen.

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