Elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU)

Um eine eAU versenden zu können, müssen folgende Voraussetzungen in der Praxis erfüllt sein:

  1. korrekte Anbindung an die Telematikinfrastruktur,
  2. KIM-Adresse,
  3. Konnektor (PTV4),
  4. Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation, welcher für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt wird und
  5. Kartenterminals.

Zusätzliche Prüfungen für die eAU

Die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung kann wie gewohnt erstellt und ausgefüllt werden. Die Eingaben werden weiterhin auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft. Speziell für die eAU müssen zusätzliche Prüfungen erfolgen:

  1. Für den Patienten muss der Vor- und Nachname sowie eine vollständige Adresse hinterlegt sein.
  2. Adressen dürfen nicht länger als 46 Zeichen sein.
  3. Der Titel des Patienten oder ausstellenden Arztes darf nicht länger als 20 Zeichen sein.
  4. Für den Arzt muss der Vor- und Nachname hinterlegt sein. Dies betrifft unter anderem den:
    • Arzt, der die Verordnung ausstellt,
    • verantwortlichen Arzt (falls ausstellender Arzt),
    • Arzt in Weiterbildung und
    • alle Ärzte von allen ICD-Codes.
  5. Für die Organisation (z.B. Betriebsstätte) muss eine Telefonnummer angegeben sein.
  6. Der Name der Organisation (z.B. Betriebsstätte) darf nicht mehr als 45 Zeichen umfassen.
  7. Die „Arbeitsunfähigkeit bis“ muss gesetzt sein.
  8. Für jeden eingetragenen ICD-Code muss der Nutzer bekannt sein.
  9. Der Name des Kostenträgers muss gesetzt sein.
  10. Das “Festgestellt am”-Datum muss gesetzt sein.

Sind diese Angaben nicht in tomedo® hinterlegt oder erfolgen diese Angaben nicht im Formular, erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.

Hinweis: Bei einer Folgeverordnung ist die Angabe “Arbeitsunfähigkeit seit” kein Pflichtfeld. Diese Angabe wird nicht an die Krankenkasse gesendet und damit auch nicht auf das eAU Formular gedruckt.

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