Kostenvoranschlag

Zweck und Nutzen von Kostenvoranschlägen

Kostenvoranschläge (KV) sind ein wichtiges Instrument zur Kostentransparenz, rechtlichen Absicherung und Vorbereitung der Abrechnung – insbesondere bei Leistungen, die nicht (oder nur teilweise) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Typische Einsatzbereiche:

  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Selbstzahlerleistungen
  • Privatpatienten
  • Ästhetische oder wahlärztliche Leistungen
  • Leistungen mit vorheriger Genehmigungspflicht (z. B. Zahnersatz, Hilfsmittel, bestimmte Therapien)

Einsatz im PVS – Ablauf in der Praxis

  1. Erstellung des Kostenvoranschlags
  2. In der Patientenkartei können Kostenvoranschläge über den „+“-Button im Bereich Rechnungen erstellt werden – analog zur regulären Rechnungserstellung. Dazu muss lediglich als Rechnungstyp ein „Kostenvoranschlag“ 1 ausgewählt werden. Nach dem Anlegen können wie gewohnt Leistungen, Mengen, Preise sowie ggf. Materialkosten erfasst und bearbeitet werden.
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  1. Patienteninformation und Zustimmung
    Der erstellte Kostenvoranschlag wird dem Patienten zur Einsicht und Unterschrift vorgelegt. Dies schafft Transparenz und dient der rechtlichen Absicherung bei privaten Leistungen. Die Unterschrift kann unter Punkt 2 dokumentiert werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Kostenvoranschlag über ein iPad unterschreiben zu lassen. Schauen Sie hierfür unter Patientenformulare.
  2. Grundlage für die spätere Abrechnung
    Nach der erbrachten Leistung kann der Kostenvoranschlag 3 direkt in eine Rechnung überführt oder als Vorlage für die Abrechnung verwendet werden. So wird eine konsistente und fehlerfreie Fakturierung sichergestellt.
  3. Unterstützung bei Rückfragen durch Versicherungen
    Besonders bei Privatpatienten oder Selbstzahlern dient der Kostenvoranschlag als Nachweis gegenüber Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
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