F.A.Q.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Psychotherapie in tomedo®

Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen rund um die Psychotherapie-Funktionen in tomedo®.

  • F: Was ist das neue Modul zum Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) und muss ich es nutzen? A: Das QS-Verfahren ist ein neues, gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Qualitätssicherung in der Psychotherapie. Es ist zunächst in Nordrhein-Westfalen verpflichtend, wird aber voraussichtlich bundesweit ausgerollt. tomedo® bietet hierfür ein separates, kostenpflichtiges Modul an, das die komplexe Datenerhebung und Dokumentation massiv erleichtert. Wenn Sie in einer Region praktizieren, in der das Verfahren gilt, ist die Nutzung zur Erfüllung der Vorgaben notwendig.
  • F: Was ist der Unterschied zwischen der Hogrefe-Schnittstelle und den „Fragebögen Diagnostik“? A: Die Hogrefe-Schnittstelle dient der Anbindung externer Anbieter von psychologischen Tests und Fragebögen. Die „Fragebögen Diagnostik“ sind eine in tomedo® integrierte Sammlung von Fragebögen, die auf unseren Custom-Formularen basieren. Der große Vorteil ist, dass diese für Psychotherapeuten weitgehend kostenfrei sind und nahtlos in der Patientenakte genutzt werden können.
  • F: Das aktuelle Gruppenmodul ist für meine Bedürfnisse nicht ausreichend. Ist hier eine Verbesserung geplant? A: Ja. Wir sind uns bewusst, dass das derzeitige Modul grundlegend ist. Eine umfassende Überarbeitung mit deutlich mehr Funktionen für die Phasenübersicht und Abrechnungsunterstützung ist bereits in der aktiven Planung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Zukünftige Entwicklungen“.
  • F: Mein Kontingentzähler (z.B. nach einem Anerkennungsbescheid) stimmt manchmal nicht. Was kann ich tun und wird das verbessert? A: Aktuell kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen, die eine manuelle Korrektur erfordern. Ein häufiger Fall ist, dass man erst eine bewilligungspflichtige Leistung abrechnet und danach erst den Anerkennungsbescheid anlegt. Der beginnt dann aber mit der Zählung bei 0 und berücksichtigt die bereits abgerechnete Leistung nicht. Wir arbeiten bereits an einer automatischen Korrekturfunktion, um dieses Usability-Problem zukünftig zu beheben.
  • F: Als Psychotherapeut benötige ich viele Funktionen aus anderen Fachbereichen nicht. Kann ich meine Ansicht anpassen? A: Wir haben diesen Wunsch aufgenommen. Zukünftig soll es möglich sein, die Benutzeroberfläche von tomedo® zu personalisieren und nicht benötigte Module oder Funktionen auszublenden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.
  • F: Gibt es eine spezielle Therapeutenversion des Konsiliarberichts? A: Der Konsiliarbericht in tomedo® enthält ganz unten eine Checkbox “Druckversion Therapeut”. Wählt man diese aus, bleibt der KBV Header mit Patienten Name und Krankenkasse leer und es werden nur die Daten des anfordernden Therapeuten eingetragen.
  • F: Welche der genannten psychotherapiespezifischen Funktionen sind kostenpflichtig? A: Die meisten der vorgestellten Kernfunktionen (Kontingentzähler, optimierte KV-Formulare, Stundenprotokolle) sind Teil des Standardumfangs von tomedo® für Psychotherapeuten. Die internen „Fragebögen Diagnostik“ ist bis auf eine einmalige Servicegebühr ebenfalls kostenfrei. Eine Ausnahme stellt das neue Modul für das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) dar, welches aufgrund des hohen Entwicklungs- und Pflegeaufwands zusätzlich lizenziert werden muss.
  • F: Wie kann ich sehen, ob ich für die jeweilige Sitzung schon die Ziffer(n) erfasst habe? A: Hierfür gibt es eine Statistik, die sich „Besuch ohne Leistungsdokumentation“ nennt. D.h. hierüber können Sie filtern, für welche Patienten Sie noch keine Leistung erfasst haben, obwohl diese in Ihrer Praxis waren.
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