Krankenversicherungsnummer (KVNR)

Die KVNR (Krankenversicherungsnummer) ist eine 10-stellige Nummer, die einen Patienten eindeutig innerhalb der TI identifiziert. Wichtig: Auch nach Wechsel der Krankenversicherung bleibt die Krankenversicherungsnummer erhalten, und ist damit eine lebenslang gültige Versichertennummer. Auch wenn ein Patient die Krankenversicherung wechselt, z.B. von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung, bleibt die KVNR des Patienten identisch. Die KVNR ist also unabhängig von der Versicherungsnummer des Patienten bei der jeweiligen Krankenversicherung.

Die KVNR ist an die Rentenversicherungsnummer gekoppelt, in einzelnen Fällen gibt es Veränderungen der Rentenversicherungsnummer, die dann wiederum zu einer Anpassung der KVNR führen. Verantwortlich für die Zuordnung und den Erhalt einer eindeutigen KVNR ist die ITSG (informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen). Weitere Informationen und FAQs der ITSG zur KVNR finden Sie unter https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/.

KVNR bei GKV-Patienten

Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf dieser ist die 10-stellige KVNR gespeichert. Deshalb kann die eGK innerhalb der TI dazu dienen, den Patienten eindeutig zu identifizieren.

KVNR bei Privatpatienten

Auch Privatpatienten benötigen die 10-stellige KVNR und können diese bei ihrer privaten Krankenversicherung erfragen oder beantragen. Perspektivisch werden Privatpatienten die KVNR benötigen, um die Funktionalität der TI in Anspruch nehmen zu können. Nur über die KVNR können die Daten innerhalb der TI eindeutig einem Patienten zugeordnet werden.

KVNR bei weiteren Versicherungen

Auch die weiteren Versicherungen, wie z.B. die Heilfürsorge Bundespolizei, müssen die 10-stellige KVNR für ihre Versicherten bereitstellen.

KVNR bei Patienten aus dem Ausland

Patienten, die im Ausland versichert sind, verfügung nicht über eine KVNR. Die KVNR ist nur innerhalb von Deutschland eine einheitliche Identifikationsnummer.

Anwendungsfall Implantateregister

Die Meldungen des Implantateregisters laufen über die TI. Jede Meldung muss eindeutig einem Patienten zugeordnet werden können. Hierzu muss zwingend die 10-stellige KVNR des Patienten erfasst werden. Für GKV-Patienten reicht hierbei das Einlesen der eGK. Bei Privatpatienten muss der Patient die KVNR bei seiner Krankenkasse erfragen. Sobald privatversicherte Patienten regulär an die TI angeschlossen sind, werden sich die Abläufe hier vereinfachen.

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