Selektivverträge

Selektivverträge und deren Verwaltung

tomedo® unterstützt Sie bei der Verwaltung verschiedener Selektivverträge. Die Anleitungen umfassen die Verträge der S3C-Schnittstelle, die HZV- und Facharztverträge und die Konfiguration eigener Selektivverträge.

Grundlagen der Selektivverträge

Neben der kollektivvertraglichen Regelversorgung, die das Fundament der vertragsärztlichen Tätigkeit darstellt, ermöglichen Selektivverträge nach §§ 73b, 140a SGB V den Krankenkassen und Leistungserbringern, direkte und innovative Versorgungsformen zu vereinbaren. Diese Verträge werden selektiv, also nur mit bestimmten Partnern, geschlossen. Ihr primäres Ziel ist die Etablierung besonderer Versorgungsmodelle, die auf eine Steigerung der Behandlungsqualität, eine verbesserte Versorgungskoordination und eine höhere Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind.

Schwerpunkt: Haus- und Facharztverträge

Die prominenteste Form der Selektivverträge sind die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V und die darauf aufbauenden Facharztverträge nach § 140a SGB V.

Die HZV stärkt die Position des Hausarztes als primären Koordinator („Lotse“) im Gesundheitssystem. Für teilnehmende Patienten steuert der Hausarzt den gesamten Behandlungspfad. Dies sichert eine optimierte interdisziplinäre Zusammenarbeit und soll unnötige Doppeluntersuchungen sowie vermeidbare Arzneimittelrisiken reduzieren. Als zentraler Vertragspartner für die Hausärzteschaft agiert hierbei die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG).

Ergänzend dazu sichern die Facharztverträge eine besonders qualitätsgesicherte und eng mit den Hausärzten verzahnte fachärztliche Versorgung. Das Vertragsmanagement für diese Facharztverträge liegt beim MEDIVERBUND, der hier in enger Kooperation mit der HÄVG und den jeweiligen Berufsverbänden agiert.

Die entsprechenden Handbuchkapitel erläutern die praxisrelevanten Prozesse für beide Vertragsarten:

  • Patienteneinschreibung: Korrekte Aufnahme von Patienten in die HZV- und Facharztvertrags-Strukturen.
  • Dokumentation: Erfüllung der vertragsspezifischen Dokumentationspflichten.
  • Abrechnung: Regelkonforme Abrechnung der spezifischen Leistungen.

Verträge der S3C-Schnittstelle

Die S3C-Schnittstelle, entwickelt von der gevko GmbH, ist ein einheitlicher IT-Standard zur Integration verschiedener Selektivverträge in tomedo®. Dieser Standard ersetzt Insellösungen für einzelne Verträge und ermöglicht Ihnen, die Patienteneinschreibung sowie die allgemeine Vertragsverwaltung effizient und ohne doppelte Dateneingabe direkt aus tomedo® heraus zu steuern. Das dazugehörige Kapitel erläutert die Besonderheiten und die Handhabung dieser Vertragstypen in Ihrer Software.

Hinweis zur Einstellung der S3C-Schnittstelle 
Der Service sowie die Weiterentwicklung der S3C-Schnittstelle werden zum 31.12.2025 eingestellt. Weiterführende Informationen zur Umstellung und zu den notwendigen Schritten finden Sie zu Beginn des Kapitels: [S3C-Modul (gevko GmbH)]

Weitere Vertragsformen: Eigene Selektivverträge

Über die HZV hinaus können Praxen an weiteren Selektivverträgen teilnehmen, beispielsweise im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP), der integrierten Versorgung (IV) oder für spezifische Leistungen. Das Kapitel zu eigenen Selektivverträgen beschreibt die notwendigen Schritte, um auch diese individuellen Vereinbarungen systemseitig anzulegen und zu verwalten.

Empfehlung zum Lernen und Verstehen der Funktion.

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Anwendungsbeispiele und Vorträge

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