Verzeichnisdienst (VZD)

Der Verzeichnisdienst (VZD) ist das zentrale elektronische Adressbuch innerhalb der TI. Der Verzeichnisdienst stellt Adressdaten und Zertifikate von TI-Anwendern (Personen und Organisationen, also z.B. sowohl Arztpraxen wie auch niedergelassene Ärzte) bereit. Über den Praxisausweis (SMC-B) ist eine Arztpraxis erfasst, über den Arztausweis (eHBA) sind einzelne Ärzte erfasst. Die Daten aus dem VZD können mittels LDAP, einem Verzeichnisdienst-Protokoll, abgefragt werden.

Für den Zugriff auf den Verzeichnisdienst muss in Ihrer Praxis ein Konnektor oder das TI-Gateway installiert sein und der Praxisausweis (SMC-B) freigeschaltet sein.

Folgende Daten sind im VZD für eine Arztpraxis hinterlegt: Name der Betriebsstätte, Adresse inklusive Bundesland, Betriebsstättennummer, Fachgebietscodierung. Die Daten werden automatisch mit der Freischaltung des Praxisausweises (SMC-B) hinterlegt.

Ein Eintrag der Arztpraxis im VZD ist notwendig, um eine KIM-Adresse für die Arztpraxis zu registrieren. Auch die öffentlichen Zertifikate der Karten (SMC-B, eHBA) werden für KIM benötigt.

Wer verwaltet die Einträge im VZD?

Die Einträge (Name, Postanschrift, Fachrichtung etc.) werden von den Kartenherausgebern, den KVn und den Ärztekammern hinterlegt.

Neu freigeschaltete SMC-B sind u.U. erst nach einer gewissen Zeit im VZD auffindbar. So lange kann keine KIM-Adresse genutzt werden.

Wenn eine BSNR ungültig wird (nicht mehr existiert), können entsprechende Einträge für den Praxisausweis (SMC-B) im Verzeichnisdienst durch die KV abgeschaltet werden. Sobald eine SMC-B gesperrt ist sind die daran gekoppelten Zertifikate nicht mehr verfügbar und KIM kann nicht genutzt werden.

Die Kollegen-Suche im KV Safenet zeigt mehr Informationen als der VZD?

Das ist korrekt. Die KV verfügt ihrerseits über „Insider-Informationen“ wie Betriebsstättenzugehörigkeit und andere, die im VZD nicht verfügbar sind. Die Kollegensuche ist deshalb etwas detaillierter als der Verzeichnisdienst.

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