Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Die Zielsetzung des eRezepts ist die sukzessive Ablösung des Papierrezepts sowie die Vereinfachung der Prozesse für Ärzte, Versicherte und Apotheken.

Ärzte können Arzneimittel elektronisch verordnen. Wobei das Ausdrucken und Unterschreiben durch (elektronisches) Signieren und Versenden ersetzt wird. Das E-Rezept kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone (Gematik-App) oder mit einem Patientenausdruck in Apotheken eingelöst werden. Apotheken lesen die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein oder scannen den 2D-Code und lösen die elektronischen Verordnungen ein. Nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem E-Rezept-Server in der TI kann dem Versicherten das verordnete Medikament ausgestellt werden.

Das E-Rezept kann für Arzneimittel auf roten, grünen und blauen Rezepten (das bisherige Muster 16) ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Privatpatienten. Neben Medikamenten können auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) per E-Rezept verordnet werden. Ausgenommen sind derzeit noch Hilfsmittel und spezielle Medizinprodukte; diese können aktuell noch nicht als E-Rezept übermittelt werden.

Hinweis: Seit dem 1.1.2024 ist die Verwendung des E-Rezepts durch die KBV verpflichtend.

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