Besondere Kostenträger

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Patient:innen mit besonderen Kostenträgern dürfen für medizinisch notwendige Behandlungen behandelt und mittels EBM-Katalog abgerechnet werden. Hierfür muss der/die Patient:in einen Versicherten- und einen Identitätsnachweis vorlegen.

Versicherungsnachweise

  • bei EU-Auslands-Versicherten: Eine gültige EU-Krankenversichertenkarte oder eine Ersatzbescheinigung und einen Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis).
  • bei Asylbewerbern: Einen Behandlungsausweis der zuständigen Asylstelle.
  • bei Patienten der Bundespolizei: Einen gültigen Behandlungsschein vom Polizeiarzt.
  • Kopieren Sie den Versichertennachweis und zusätzlich den Identitätsnachweis bei EU und scannen Sie diesen ggf. in die Patientenkartei ein.

Neupatienten Anlage und Dokumentation

  • Legen Sie einen neuen Patienten an.
  • Markieren Sie den Patienten als GKV-Patienten.
  • Füllen Sie die Stammdaten in den Patientendetails aus
  • EU-Auslands-Versicherte Hausnummer: Bei der Zeile für die Straße geben Sie die Hausnummer als letztes an, auch dann wenn in der offiziellen Schreibweise (z.B. in Frankreich) die Hausnummer vorne ist.
  • EU-Auslands-Versicherte Patientenerklärung: im Reiter KV-Formulare oder über die Kommandozeile finden Sie das Formular “Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“. Lassen Sie dieses Formular vom Patienten ausfüllen und unterschreiben. Scannen Sie das Formular ggf. in die Patientenkartei ein.

Abrechnungsschein anlegen

  • KV-Schein (rechts): Besonderer Kostenträger.
  • KTAB (= Kostenträgerabrechnungsbereich): ggf. umstellen, z.B. bei Asyl = 08 Asylstelle
  • Grunddaten – Name der Krankenkasse bzw. des Kostenträgers: Ist bei Polizei, Bundeswehr und Asyl vorgegeben. Bei Patienten aus dem EU-Ausland steht die gewählte Krankenkasse auf der Patientenerklärung.
  • Grunddaten – Versichertenart: 1 = Mitglied.
  • Grunddaten – Bes. Personengruppe: z.B. 07 = EU-Ausland, 09 = Asyl.
  • Reiter SKT/Personenkennziffer/Labor: SKT steht für sonstige Kostenträger. Hier können Sie Zusatzangaben machen (z.B. den Gültigkeitszeitraum des Behandlungsausweises oder die Personenkennziffer, die auf dem Abrechnungsschein steht).

Quartalsabrechnung Besonderheiten

  • Den Versichertennachweis für Asyl, Bundespolizei oder Bundeswehr senden Sie mit der Abrechnung an die KV.
  • Bei EU-Auslands-Versicherten senden Sie die Kopie des Versicherten- und Identitätsnachweis sowie das Original der Patientenerklärung an die gewählte Krankenkasse.

KV-Bereiche Empfehlung

Rufen Sie bei Ihrer zuständigen KV das Merkblatt für besondere Kostenträger ab, um sich über die genauen Modalitäten für besondere Kostenträger in Ihrem KV-Bereich zu informieren.

Anwendungsbeispiele

Anleitung Bundeswehrangehöriger
  • Neuen Patienten anlegen
  • Die Versicherungsart als GKV (gesetzliche Krankenversicherung) festgelegt.
  • Einen KV-Schein mit einem besonderen Kostenträger angelegt.
  • Man wählt die Bundeswehr als Kostenträger und unterscheidet zwischen Heilfürsorge (Nr. 79868) und Musterung (Nr. 79869).
  • Anschließend wird die Personenkennziffer (bestehend aus Geburtsdatum, Anfangsbuchstaben des Nachnamens und einer fünfstelligen Nummer) vom Überweisungsschein des Truppenarztes eingetragen.
  • Der Gültigkeitszeitraum des Überweisungsscheins muss ebenfalls festgelegt werden.
  • Danach können Leistungen wie bei einem GKV-Patienten abgerechnet werden.
  • Den Versichertennachweis senden Sie mit der Abrechnung an die KV.
Anleitung Bundespolizei
  • Patient aufrufen oder neu anlegen
  • Neuen GKV-Schein in der Kartei oder den Details anlegen
  • Bei einem bekannten Patienten ggf. Übernahme der Dauerdiagnosen
  • Kostenträger einstellen: Markieren Sie den Schein als besonderer Kostenträger
  • Wählen Sie Primärabrechnung und ärztliche Standardbehandlung.
  • Geben Sie die Kassennummer des Kostenträgers ein, z. B. 27860 für die Bundespolizei.
  • Abrechnung überprüfen: Der Patient wird nun korrekt über den speziellen Kostenträger (z. B. Bundespolizei Heilfürsorge) abgerechnet.
  • Empfehlung: Rufen Sie bei Ihrer zuständigen KV das Merkblatt für besondere Kostenträger ab, um weitere Abrechnungsnummern und Ziffern für spezielle Kostenträger zu finden (z. B. Bundeswehr, Postbeamte).
  • Den Versichertennachweis senden Sie mit der Abrechnung an die KV.
Anleitung EU-Auslands-Versicherte
  • Patient und Besuch anlegen: Über den Reiter Patient – Neuer Patient die Patientendaten eingeben.
  • Bei ausländischem Wohnsitz die Hausnummer direkt hinter die Straße schreiben.
  • Besonderheiten für Auslandspatienten: – Über Form – Formular KV die Patientenerklärung Ausland ausdrucken.
  • Sprache im Formular ändern und die aushelfende deutsche Krankenkasse eintragen.
  • Abrechnungsschein erstellen: Über das Plus-Symbol einen Berechtigungsschein bei besonderem Kostenträger anlegen. Krankenkasse auswählen, Versichertenart auf Mitglied setzen und die besondere Personengruppe eintragen.
  • Sonstige Kostenträger (SKT): Im Zusatzfeld den Behandlungszeitraum des Falls eintragen.
  • Bei EU-Auslands-Versicherten senden Sie die Kopie des Versicherten- und Identitätsnachweis sowie das Original der Patientenerklärung an die gewählte Krankenkasse.
Anleitung Asylbewerber KV-Bayern
  • Rufen Sie den Patienten auf oder legen ihn neu an.
  • Falls bereits ein Schein existiert, wählen Sie „Schein zeigen“.
  • Legen Sie über das Plus-Symbol einen neuen Behandlungsausweis an und wählen Sie das veraltete KVK-Format, da es die Feldkennung 3105 enthält.
  • Füllen Sie alle erforderlichen Daten gemäß Überweisungsschein aus.
  • Wählen Sie die Option „Besonderer Kostenträger“. Damit ist der Patient korrekt als besonderer Kostenträger erfasst.
  • Den Versichertennachweis für Asylbewerber senden Sie mit der Abrechnung an die KV.
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