Besonderer (BVB) und langfristiger Heilmittelbedarf (LHB)

Verordnungen, die als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) oder langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) eingestuft werden, unterliegen nicht der Höchstmenge je Verordnung. Zudem wird der Betrag für diese Verordnungen nicht auf das Budget des Arztes angerechnet. Stattdessen wird der Hinweis „extrabudgetär“ angezeigt.

Unter bestimmten Bedingungen kann BVB oder LHB für die Verordnung relevant sein, wenn folgende Faktoren zutreffen:

  • Die Art der Verordnung (z. B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie),
  • der ICD-Code (in einigen Fällen wird ein zweiter ICD-Code erforderlich),
  • die Diagnosegruppe,
  • das Alter des Patienten,
  • ein Akutereignis (manchmal erforderlich bei BVB),
  • und die Genehmigung der Krankenkasse (im Fall von LHB).

Erfassen einer Verordnung für BVB oder LHB:

Geben Sie einen ICD-Code ein, der einen BVB oder LHB auslöst, werden Ihnen über das Diagnosegruppen-Popover automatisch Diagnosegruppen hervorgehoben, die für BVB oder LHB infrage kommen.

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Alternativ können Sie auch zuerst die Diagnosegruppe festlegen und im Popover Vorschläge für passende ICD-Codes erhalten.

tomedo handbuch medikamenten und heilmittelbudget Diagnosenliste 1

Weitere Details zum BVB und LHB

  • Bei BVB muss oft das Datum eines Akutereignisses angegeben werden (klicken Sie auf „Besonderer Verordnungsbedarf“).
  • Langfristige Genehmigungen können für beliebige Diagnosegruppen, ICDs, Heilmittel usw. patientenspezifisch hinterlegt werden.

Wenn alle Bedingungen für den BVB oder LHB erfüllt sind, wird der entsprechende Haken im Formular automatisch gesetzt.

Für zusätzliche Anforderungen, die durch die KBV definiert sind, aber nicht direkt durch tomedo® abgefragt werden (z. B. bei gleichzeitiger medikamentöser Therapie), wird ein entsprechender Hinweis im Formular angezeigt. Diese Bedingungen müssen manuell überprüft und gegebenenfalls aktiviert werden.

Heilmittelrichtlinien und Diagnose-Popover

Alle relevanten Heilmittelrichtlinien und Diagnosenlisten für BVB/LHB können direkt über das Diagnose-Popover aufgerufen werden. Detaillierte Informationen zu diesen Richtlinien finden Sie ebenfalls im entsprechenden Abschnitt der Heilmittelrichtlinie.

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