Auswahl von Verordnungsalternativen

An verschiedenen Stellen des Hauptbildschirms bietet sich die Möglichkeit, Verordnungsalternativen zu dem ausgewählten Medikament anzuzeigen. Dies geschieht entweder in den Preisinformationen über eine der Buttons „preiswertere Medikamente“, „äquivalente Medikamente“ oder „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ (siehe auch Preisinformationen) oder über den entsprechenden Button im Hinweislistenpunkt „Regionale Arzneimittelvereinbarungen (ARV)“ (siehe auch Elemente der Hinweisliste). Betätigen Sie eine dieser Schaltflächen, öffnet sich ein neues Fenster, in dem alle jeweiligen Substitutionsvorschläge angezeigt werden. Dieses neu geöffnete Fenster hat alle Eigenschaften des normalen Medikamentenhauptfensters, mit folgenden Einschränkungen:

  • Die Farbe des Fensters unterscheidet sich vom normalen Hauptbildschirm, um auf den ersten Blick deutlich zu machen, dass Sie sich in einer Substitutionsliste befinden. Um was für eine Substitutionsliste es sich handelt, können Sie anhand des Titels des Fensters erkennen.
  • Es enthält lediglich die Auswahlliste „Subst.“. Die Listen wie „Mediks“ oder „bisher“ fehlen.
  • Eine Filterung in der Liste „Subst.“ bezieht sich nur auf die zur Substitution vorgeschlagenen Präparate.

Anzeige der Arzneimittelrichtlinie des GBA

Über den Menüpunkt „Medikamente“ des Hauptmenüs (welcher nur sichtbar ist, wenn der Medikamentenhauptbildschirm das aktive Fenster ist) lassen sich die Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) einsehen.

Sie können entweder die Homepage des GBA öffnen, indem Sie den Punkt „zur Homepage AMR…“ auswählen, oder sich die Arzneimittelrichtlinien als PDF anzeigen lassen. Letzteres erreichen Sie über den Punkt „Arzneimittelrichtlinie (AMR) des GBA“. Außerdem stehen unter dem Unterpunkt „Anlagen“ sämtliche Anlagen zur Arzneimittelrichtlinie zur Verfügung.

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Elemente der Hinweisliste

Folgende Einträge sind standardmäßig (sofern die Datengrundlage existiert) in der Liste vorhanden:

  • Alternativen (nur bei Hilfsmitteln): eine Liste von Hilfsmitteln gleicher Produktart
  • Gruppierung (nur bei Hilfsmitteln): die Gruppierung gemäß KBV-Schema
  • Zusammensetzung: die pharmazeutisch-chemische Zusammensetzung des Medikamentes
    • Ein Wert von „+“ weist auf eine nicht bekannte Menge hin. Als Unterpunkte enthält der Eintrag „Zusammensetzung“ alle Wirkstoffe des Medikaments. Wählen Sie einen dieser Wirkstoffe an, erhalten Sie alternative Bezeichnungen für diesen Wirkstoff.
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  • ATC-Klassifikation: Die Einstufung gemäß Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikationssystem. Es werden alle Hierarchiestufen dargestellt.
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  • Indikationen
  • Kontraindikationen
  • Dosierung (Dosierungsempfehlung)
  • Nebenwirkungen
  • Verordnerhinweise
  • Standardhinweissätze. Dieser Punkt enthält:
    • Allgemeine Hinweise oder Warnhinweise
    • Hinweise zu Anwendung und Dosierung
    • Hinweise zu Hilfsstoffen
    • Hinweise zur Einnahme während der Schwangerschaft
    • Hinweise zur Einnahme während der Stillzeit
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Des Weiteren enthält die Hinweisliste Verordnungsvorgaben des GBA, sofern solche existieren. Diese werden rot dargestellt.

  • OTC-Ausnahmen: Anzeige nur für Personen ab 12 Jahren, da sonst irrelevant
  • Therapiehinweise
  • Ausnahme Medizinprodukt: Dies betrifft Medizinprodukte, die zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Angesprochen sind hierbei nur Medizinprodukte, die vormals als Arzneimittel in Verkehr gebracht wurden (bzw. worden wären).
  • Hinweise Anlage III der Arzneimittelrichtlinie GBA betreffend. Dies sind:
    • Bagatellerkrankung: Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegen „Bagatellerkrankungen“ (§34 (1) Satz 6 SGB V)
    • Negativliste: Verordnungsausschlüsse „Negativliste“ (§34 (3) SGB V)
    • Verordnungsausschluss: Verordnungsausschlüsse nach AMRL (Arzneimittelrichtlinie) (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
    • Verordnungseinschränkung: Verordnungseinschränkungen nach AMRL (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
    • Gefährdung Kinder: Hinweise zur besonderen Gefährdung bei Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente für Kinder unter 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V). Wird nur für Personen unter 12 Jahren angezeigt.
    • Unwirtschaftlichkeit: Hinweis zur Unwirtschaftlichkeit der Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente für Kinder unter 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 (§92 (1) Satz 1 Halbsatz 3 SGB V). Wird nur für Personen unter 12 Jahren angezeigt.
    • Harn / Zuckerteststr.: Verordnungseinschränkung Blut und Zuckerteststreifen (§92 Satz 1 Halbsatz 3 SGB V)
    • Einschränkung Säfte: Verordnungseinschränkung Saftzubereitung. Wird nur für erwachsene Patienten angezeigt.

Im Textbereich der Medikamentendetails kann auch ein Link auf ein entsprechendes Dokument existieren. Durch Klicken auf den Link öffnet sich dieses.

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Außerdem werden in der Hinweisliste KV-spezifische Vereinbarungen, die sogenannten regionalen Arzneimittelvereinbarungen (ARV), aufgeführt. Die Anzeige dieser Hinweise geschieht nicht nur aufgrund des ausgewählten Medikaments und Merkmalen des Patienten, sondern ist auch abhängig vom KV-Bereich, in dem die Praxis abrechnet und der Fachgruppe des verordnenden Arztes.

Die ARV-Hinweise werden unter dem Punkt „Regionale Arzneimittelvereinbarungen (ARV)“ gruppiert. Dieser kann folgende Elemente umfassen:

  • Leitsubstanz
  • Zielpreis
  • Me-Too-Regelung
  • DDD Kostenvergl.
  • Generika
  • Biosimilar
  • Infomaßnahme
  • Qualitätssicherung
  • Studienregelung
  • Behandlungsalternative
  • Therapiehinweis
  • Höchstquote

Die Bedeutung der einzelnen Punkte wird durch den erklärenden Text im Textteil deutlich. Falls die KV Substitutionsvorschläge für das ausgewählte Medikament anbietet, sind diese über den dann sichtbaren Button „Verordnungsalternativen“ abrufbar.

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