Digitale Gesundheitsanwendungen

Für die Produktsuche nach Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gibt es in der Medikamentenverordnung einen eigenen Tab 1: „DiGA“. Damit werden DiGAs nicht mehr zusätzlich im Tab „Medikamente“ angezeigt.

tomedo handbuch medikamente DiGA

Im Vergleich zur normalen Medikamentenverordnung stehen die folgenden zusätzlichen Spalten zur Verfügung:

  • Indikationen (ICD-10-GM-Kode/Diagnoseklartext)
  • Altersgruppen
  • Status im DiGA-Verzeichnis des BfArM
  • Anwendungsdauer
  • Erforderlichkeit von Zusatzgeräten
  • (Mindest-/Höchst-)Preis

Die folgenden ausführlichen Produktinformationen 2 stehen in tomedo zur Verfügung:

  • PZN, Name (Verordnungseinheit, Modul, DiGA)
  • Indikationen, Kontraindikationen
  • Nicht indizierte Geschlechtskennzeichen, Altersgruppen
  • Erforderliche vertragsärztliche Leistungen
  • Preis, zusätzliche Mehrkosten, Preismodell
  • Erforderliche Zusatzgeräte
  • Plattformverfügbarkeit und -anforderungen, Versionen, verfügbare Sprachversionen
    • URLs zu apple-app-store, google-play-store, DiGA-Webseite, Handbuch, Eintrag im DiGA-Verzeichnis des BfArM,
  • Kategorie, Zweckbestimmung
  • Anwendungsdauer, (Mindest-/Höchst-)Nutzungsdauer
  • Status im DiGA-Verzeichnis des BfArM
  • Hersteller (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten)
  • Redaktioneller Steckbrief, Bewertungsentscheidung des BfArM, Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit, Informationen zum positiven Versorgungseffekt

Mit dem Button “ICD-Vergleichssuche” 3 wird eine indikationsbezogene Vergleichssuche angeboten: es werden alle DiGAs angezeigt, die als Indikationsdiagnose einen ICD-10-Code aufweisen, die in den ersten 3 Stellen mit der ausgewählten DiGA übereinstimmen 4.

Die Aktualisierung der DiGA-Produktdaten erfolgt im Rahmen der Aktualisierung der Medikamentendatenbank (14-tägig). Mit dem Button Freitextverordnung 5 können Sie unter Angabe von PZN und Name auch DiGAs verordnen, die aufgrund des Aktualisierungsintervalles noch nicht in der aktuellen Medikamentendatenbank von tomedo enthalten sind.

Die DiGA-Verordnung 6 erfolgt nur auf Muster 16. Verordnung auf ein E-Rezept ist nicht möglich.

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