Aktuelle Störung

Konnektor hat Probleme mit dem VPN Tunnel

Praxen mit secunet oder RISE Konnektor melden in der KW42 einen „Fehler mit dem VPN Tunnel“. Der Versand von E-Rezepten und eAU ist in diesen Fällen nicht möglich.

Wir können den Fehler für Sie beseitigen. Da wir eine sehr große Anzahl an Anfragen mit diesem Fehler sehen, bitten wir Sie um Geduld. Bis zur Entstörung empfehlen wir den Ausdruck von Papier-Rezepten und AU.

Eine Anleitung zur aktiven Entstörung über die Konnektor-Managementwebsite finden Sie im Handbuch:

Zur Anleitung im Handbuch

Abrechnung von Verordnungen

Heilmittelverordnungen können Sie sowohl für Privat- als auch GKV-Patienten abrechnen. Bei GKV-Patienten muss lediglich noch zwischen zuzahlungspflichtig (zzp) und zuzahlungsbefreit (zzb) unterschieden werden. Die zzp-Patienten müssen 10 % der Behandlungseinheiten und 10 € Gebühr selbst zuzahlen; bei zzb-Patienten entfällt dies.

Das bedeutet, für zzp-Patienten muss eine zusätzliche Privatrechnung erstellt werden. Diese kann durch einen Klick auf den Button „Rechnung“ erzeugt werden. Sollte sich der GOÄ-Katalog innerhalb des Behandlungszeitraums ändern und die Rechnung noch nicht gedruckt und bezahlt sein, passen sich die Leistungen entsprechend an.

Für GKV-Patienten ist die Tabelle „Erbrachte Leistungen“ relevant. Wie hier beschrieben ist, werden dort alle Leistungen gesammelt und das Aufdrucken auf die Seite zwei der Verordnung angestoßen. Erfolgt dies, wird die Verordnung auf „abgerechnet“ gesetzt.

Im Falle eines Behandlungsabbruchs ist der Workflow derselbe. Es werden dann allerdings nur die tatsächlich erbrachten Leistungen aufgedruckt und nicht die verordnete Menge. Ist die Privatrechnung noch änderbar, wird diese entsprechend korrigiert.

Falls eine Gutschrift erzeugt werden muss oder ein Fehlbetrag entstanden ist, kann über die Buttons „Gutschrift“ und „Fehlbetrag“ ein entsprechender Eintrag im Kassenbuch vermerkt werden.

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