Abrechnung von Verordnungen

Sie können sowohl Privat- als auch GKV-Patienten abrechnen. Bei GKV-Patienten muss lediglich noch zwischen zuzahlungspflichtig (zzp) und zuzahlungsbefreit (zzb) unterschieden werden. Die zzp-Patienten müssen 10 % der Behandlungseinheiten und 10 € Gebühr selbst zuzahlen; bei zzb-Patienten entfällt dies.

Das bedeutet, für zzp-Patienten muss eine zusätzliche Privatrechnung erstellt werden. Diese kann, wie bereits oben beschrieben, durch einen Klick auf den Button „Rechnung“ erzeugt werden. Sollte sich der GOÄ-Katalog innerhalb des Behandlungszeitraums ändern und die Rechnung noch nicht gedruckt und bezahlt sein, passen sich die Leistungen entsprechend an.

Für GKV-Patienten ist die Tabelle „Erbrachte Leistungen“ relevant. Wie bereits zuvor beschrieben, werden dort alle Leistungen gesammelt und das Aufdrucken auf die Seite zwei der Verordnung angestoßen. Erfolgt dies, wird die Verordnung auf „abgerechnet“ gesetzt.

Im Falle eines Behandlungsabbruchs ist der Workflow derselbe. Es werden dann allerdings nur die tatsächlich erbrachten Leistungen aufgedruckt und nicht die verordnete Menge. Ist die Privatrechnung noch änderbar, wird diese entsprechend korrigiert.

Falls eine Gutschrift erzeugt werden muss oder ein Fehlbetrag entstanden ist, kann über die Buttons „Gutschrift“ und „Fehlbetrag“ ein entsprechender Eintrag im Kassenbuch vermerkt werden.

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