OP-Abrechnung

Das ambulante Operieren gewinnt durch die gesundheitspolitisch forcierte Ambulantisierung (siehe KBV-Seite) massiv an Bedeutung und eröffnet Praxen neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Gleichzeitig stellen die verschiedenen Vergütungssysteme im ambulanten und stationären Setting für Vertragsärzte und Belegärzte eine Herausforderung dar. Hintergrundinformationen der KBV zum Thema ambulantes Operieren finden Sie hier. Kurz zusammen gefasst, sind für operierende Arztpraxen und Belegärzte drei verschiedene Versorgungs- und Abrechnungssysteme der gesetzlichen Krankenversicherung relevant:

  1. Das klassische vertragsärztliche Operieren nach EBM im ambulanten Setting in der eigenen Praxis oder als Belegarzt in der Klinik: Die Prozeduren- und Leistungserfassung erfolgt in der GKV-Abrechnung in der Regel über den Anhang 2-Browser (GKV-Abrechnung via OPS). Entscheidend für ambulante Eingriffe ist das Kapitel 31 des EBM-Kataloges: Gebührenordnungspositionen für ambulante Operationen, Anästhesien, präoperative, postoperative und orthopädisch-chirurgisch konservative Leistungen.
  2. Im Rahmen des belegärztlichen Operieren nach EBM mit dem erweiterten AOP-Katalog (§ 115b SGB V) im stationären Setting. Achtung: Als Belegarzt erfolgt die Prozeduren- und Leistungserfassung ebenfalls in der GKV-Abrechnung über den Anhang 2-Browser (GKV-Abrechnung via OPS). Sobald ein Eingriff stationär läuft, ist das Kapitel 36 des EBM-Kataloges für Sie relevant: Belegärztliche Operationen, Anästhesien und belegärztliche postoperative Überwachung. Konservativ belegärztlicher Bereich.
  3. Operieren mit Fallpauschalen: Sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs (§ 115f SGB V) als einheitliche Abrechnungsmethode für Arztpraxen, MVZs und Krankenhäuser. Die Abrechnung erfolgt separat über HDRG. Eine klassische Unterscheidung zwischen ambulant und stationäre erfolgt bei Hybrid-DRGs nicht, aktuell ist jedoch die Anzahl der Übernachtungen auf 2 beschränkt, und der Fallschweregrad auf unter 3.

Wie sind diese beiden Abrechnungssysteme in tomedo® umgesetzt?

Für das klassische vertragsärztliche Operieren nach Anhang 2 EBM (Kapitel 31 für ambulante Eingriffe und 36 für stationäre Eingriffe des AOP-Kataloges) bietet tomedo® automatisierte Workflows. Mit der „via OPS“-Funktion im GKV-Abrechnungstab und dem integrierten Anhang-2-Browser navigieren Sie durch die relevanten Kataloge: Sobald Sie ein operatives Verfahren kodieren, schlägt die Software automatisch die passenden EBM-Ziffern vor. Zudem behält tomedo® komplexe Abrechnungsregeln im Blick. Sie werden auf zwingend notwendige Zusatzangaben wie die Schnitt-Naht-Zeit, der Operationstag oder eine fehlende Seitenlokalisationen (z. B. rechts/links) hingewiesen. Zusätzlich sehen Sie im OPS-Katalog, wenn eine passende HDRG-Abrechnung vorhanden ist. Da beide Systeme sich gegenseitig ausschließen, stellt tomedo® Ihnen in der Patientenkartei einen eigenen HDRG-Abrechnungstab zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Hybrid-DRG-Abrechnung finden Sie im Kapitel Hybrid-DRG (HDRG)

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