Verordnungsteil

In diesem Bereich werden alle Präparate dargestellt, die auf dem/den zu druckenden Rezept/en erscheinen sollen. Durch Doppelklick eines Präparates in der Suchliste bzw. mittels des „Verordnen“-Buttons (Shortcut: Enter) in den „Medikamentendetails“ lassen sich Medikamente in die Verordnungstabelle übernehmen.

Es können Präparate für verschiedene Rezepttypen gleichzeitig ausgewählt werden. In der Spalte „Typ“ wird angezeigt auf welchen Rezepttyp das Präparat gedruckt werden soll. Durch Klicken auf das Rezeptsymbol 1 lässt sich der Rezepttyp ändern.

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Tipp: Durch Betätigen des „Medik.“-Buttons im Hauptfenster oder Kartei wird keine Rezepttyp-Präferenz vorgegeben. tomedo® versucht automatisch, den besten Rezepttyp zu bestimmen. Wird die Medikamentenverordnung mittels eines der Rezept-Symbolleisten-Buttons (rot, grün, blau, BTM, T-Rezept, Sprechstundenbedarf SSB) geöffnet, wird bevorzugt versucht, das ausgewählte Präparat auf diesen Rezepttyp zu drucken. Bei Auswahl eines Medikamentes aus der Liste „bisher“ wird bevorzugt der Rezepttyp gewählt, auf den das ausgewählte Medikament auch damals gedruckt wurde.

Des Weiteren können Sie festlegen, dass eine Verordnung als E-Rezept ausgestellt wird 2 und ab Version v1.161 kann für jede Verordnung der Kostenträger vorgegeben werden 3. Hinweise, Warnungen oder Fehler, die sich aus der Kombination von Rezepttyp, E-Rezept-Option und Kostenträger ergeben, werden gesammelt im Popover angezeigt.

Die MP-Spalte gibt an, ob das Medikament in den Medikamentenplan übernommen werden soll. Die DM-Spalte markiert Dauermedikationen. Derlei markierte Verordnungen werden im Fenster „bisher“ als „Dauermedikation“ angezeigt. Mit Hilfe des „–“-Buttons lässt sich eine Zeile wieder aus der Verordnungstabelle löschen. Die anderen Spalten dienen:

  • zur Erfassung von Dosierungsangaben, welche in der bisherigen Medikation des Patienten angezeigt werden.
  • der Erfassung einer Diagnose, welche mit auf das Rezept gedruckt wird.
  • im Falle einer Heilmittelverordnung dient die Spalte „Reicht bis/Dauer“ der Erfassung einer vorgegebenen Dauer.
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Ein leeres Rezept in den Farben rot, grün oder blau können Sie durch Klick auf eines der Icons unten rechts öffnen:

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Diagnosen auf Verordnungen

Für Hilfsmittelverordnungen gilt, dass die Nennung einer Diagnose notwendig ist (siehe Hilfsmittel-Richtlinie). Sie können die Diagnose direkt im Verordnungsteil angeben.

Für Arzneimittel und Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter (also Verordnungen via Medikamente) ist die Angabe einer Diagnose auf der Verordnung nicht notwendig. Sie sollten jedoch darauf achten, dass eine zur Verordnung passende Diagnose auf dem KV-Schein eingetragen ist. Sie müssen mit Ihrer Dokumentation medizinisch begründen können, warum Sie eine Verordnung getätigt haben.

Unabhängig von Ihrer medizinischen Begründung und Dokumentation kann es sein, dass der G-BA eine Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse einschränkt oder ausschließt, bzw. eine in der Regel günstigere Alternative vorsieht. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie sich für Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse mit der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und den Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie beschäftigen, z.B. die Anlage III zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen.

Gerade bei kostenintensiven Therapien sollten Sie gut informiert sein, unter welchen Voraussetzungen (Indikationen – siehe z.B. Nutzenbewertung von Arzneimitteln; Fachgruppe – siehe z.B. Anlage XI) eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse gesichert ist, um Regressforderungen zu vermeiden. Siehe hierzu auch die Informationen der KBV zur Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen.

Sofern Sie eine Anwendung ausserhalb der Zulassung (Off-Label-Use) planen, sollten Sie generell bei der zuständigen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

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