Dokumentation

Leistungen und Diagnosen

Die Leistungs- und Diagnosendokumentation erfolgt scheinbezogen. Um Leistungen abrechnen zu können, müssen Sie zuerst einen SV-Schein anlegen. Normalerweise müssen Sie dies analog zu KV-Scheinen einmal pro Quartal tun. Nach Abrechnung eines Scheines ist dieser gesperrt und es können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Sie können einen Schein in der Kartei im Reiter SV mit dem „+“-Button anlegen.

Tipps

1. In den tomedo® Einstellungen kann unter Praxis → Schein/Rechnung eingestellt werden, dass sich beim Öffnen eines GKV-Scheins das Favoriten-Fenster mit Leistungsvorschlägen nicht mehr automatisch öffnet, wenn für dasselbe Quartal auch ein SV-Schein angelegt ist.

2. In den tomedo® Einstellungen kann unter Praxis → HZV konfiguriert werden, dass automatisch ein KV-Schein angelegt wird, wenn ein SV-Schein angelegt wird. Außerdem kann definiert werden, welche Leistungen und Diagnosen auf den KV-Schein beim Anlegen eines SV-Scheins übernommen werden sollen.

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Im Schein können Sie analog zum KV-Fall den Behandlungsausweis festlegen bzw. ein Ersatzverfahren anlegen. Außerdem besteht im Reiter „SV-Teilnahme“ die Möglichkeit, den Teilnahmestatus des Patienten zu ändern bzw. neue Einschreibungen vorzunehmen (analog den Erläuterungen im ersten Abschnitt).

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Die Angabe der Betriebsstätte ist für alle Verträge verpflichtend. Vertragsspezifisch gibt es außerdem die Punkte „Unfall“ und „Präventiver Behandlungsfall“. Für IV-Verträge gibt es die Möglichkeit, den abrechnenden Arzt festzulegen, da dort die HZV-Vertreterregelung nicht existiert. Leistungen und Diagnosen können Sie wie gewohnt dokumentieren.

Bestimmte HZV-Verträge beinhalten Informationen über Morbi-RSA-Diagnosen. Diese werden in der Diagnosenübersicht blau dargestellt. Auf Fehler in der Dokumentation werden Sie im unteren Bereich des Abrechnungsbereiches hingewiesen. Per Checkbox lassen sich bestimmte Hinweise ignorieren.

Speziell für HZV-Verträge finden Sie im rechten unteren Bereich der Diagnosetabelle außerdem

  • ATC-Prüfung: einen Prüfmöglichkeit, ob die Medikamente des Patienten zu den dokumentierten Diagnosen passen
  • P3/P4-Auswertung: eine Überprüfung, ob die dokumentierten p3/P4-Ziffern zu den dokumentierten Diagnosen passen
  • VERAH?: eine Überprüfung, ob der Patient aufgrund von dokumentierten Diagnosen für das Programm ‚VERAH®TopVersorgt‘ in Frage kommt
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Medikamente

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Manche Selektivverträge unterstützen Sie zusätzlich durch eine Farbcodierung bei der Medikamentenverordnung. Ist ein Patient in einen solchen Vertrag eingeschrieben, erscheint im Verordnungsdialog das Häkchen „HZV“.

Eine eventuell vorhandene Farbcodierung eines Präparates ist folgendermaßen zu interpretieren:

  • Grün: Patentfreies, rabattiertes oder preiswertes Arzneimitteln. Es wird zwischen hellgrünen und dunkelgrünen Medikamenten unterschieden. Die genaue Bedeutung der Grüntöne können Sie in der Regel den Vertragsdokumenten entnehmen. Im Allgemeinen ist die Verordnung dunkelgrüner Medikamente zu bevorzugen.
  • Blau: Patentgeschützes und/oder biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel mit Rabattvertrag
  • Orange: Patentgeschütztes und/oder biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel, das gegen Blau ausgetauscht werden kann.
  • Rot: Arzneimittel mit wirtschaftlicheren Alternativen bei identischer Wirkstoffgruppe

Bei Auswahl eines Medikamentes werden im Detail-Bereich des Medikationsfensters Alternativen zum ausgewählten Präparat angeboten:

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Expertentipp: Bei aktiviertem HZV-Modul werden bestimmte Medikamenteninformationen wie der Name oder die Wirkstärke direkt vom HÄVG-Prüfmodul zur Verfügung gestellt. Es kann also zu Abweichungen im Vergleich zu den üblichen Medikamentenbezeichnungen kommen.

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