Hinweise zum Ausfüllen der Verordnung

Sie können zuerst den Heilmittelbereich festlegen, dies ist aber nicht obligatorisch. Die Angabe von mindestens einem ICD-Code ist Pflicht. Über die Diagnosegruppe wählen Sie die Leitsymptomatik aus und danach die zu verordnenden Heilmittel. Für jedes verordnete Heilmittel muss die Zahl der Behandlungseinheiten angegeben werden (keine Spanne!). Außer in der Ernährungstherapie gibt es empfohlene Therapiefrequenzen, die über das Popover im zugehörigen Feld ausgewählt werden können. Es dürfen auch davon abweichende Frequenzen gewählt werden – dies funktioniert über den Eintrag “andere”. Bei einem Hausbesuch muss eines der Felder angekreuzt werden.

In dem Formular gibt es sehr viele Einschränkungen. Details können Sie den Hilfsmittelrichtlinien über den Button im Diagnosegruppe-Popover entnehmen.

Standardisierte Heilmittelkombination

In der Physiotherapie kann als Heilmittel auch “Standardisierte Heilmittelkombination” gewählt werden. Hier darf der Leistungserbringer abhängig vom Behandlungsverlauf entscheiden, welche Heilmittel er einsetzt. Zusätzlich können auch mindestens 3 Heilmittel, aus denen der Leistungserbringer auswählen soll, angegeben werden.

Höchstmenge je Verordnung

Außer bei der Ernährungstherapie ist die Summe aller verordneten Heilmittel einer Verordnung begrenzt durch die (von der Diagnosegruppe abhängige) Höchstmenge je Verordnung. Diese darf nur überschritten werden, wenn es sich um besonderen Verordnungsbedarf oder langfristigen Heilmittelbedarf handelt (einer der Haken ist gesetzt). Dann greift jedoch die Bedingung, dass die Behandlungsdauer in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz höchstens 12 Wochen betragen darf.

Verordnungsfall

Verordnungen gehören zum gleichen Verordnungsfall, wenn:

  • die Diagnosegruppe gleich ist,
  • sie vom gleichen Arzt ausgestellt wurden und
  • zwischen den Ausstellungsdaten nicht mehr als 6 Monate liegen.

Für Verordnungsfälle ist je Diagnosegruppe eine “orientierende Behandlungsmenge” definiert. Wenn diese überschritten ist, kann trotzdem weiter verordnet werden, es muss aber begründet werden, warum.

Für standardisierte Heilmittelkombination und Massage-Heilmittel gelten abweichende Behandlungsmengen.

Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) und langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

Für Verordnungen mit BVB oder LHB gilt die Höchstmenge je Verordnung nicht. Außerdem fallen die Kosten nicht in das Budget des Arztes, welches begrenzt ist (hinter den Kosten erscheint der Hinweis “extrabudgetär”).

Unter bestimmten Voraussetzungen liegt für die Verordnung einer der beiden Bedarfe vor:

  • Art der Verordnung, wie Physio, Logo, ….
  • ICD-Code (evt. kann ein zweiter Code nötig sein)
  • Diagnosegruppe
  • Alter des Patienten
  • Akutereignis (manchmal bei BVB)
  • Genehmigung der Krankenkasse (LHB)

Haben Sie bereits einen ICD-Code eingegeben, so werden im Diagnosegruppe-Popover Diagnosegruppen, die einen Bedarf rechtfertigen, hervorgehoben:

tomedo handbuch medikamenten und heilmittelbudget Massnahmen 1

Andererseits können Sie auch zuerst die Diagnosegruppe festlegen und erhalten dann im Diagnose-Popover im rechten Reiter Vorschläge für ICDs:

tomedo handbuch medikamenten und heilmittelbudget Diagnosenliste 1

Bei BVB muss teilweise noch das Datum eines Akutereignisses angegeben werden (Klick auf “besonderer Verordnungsbedarf”).

Langfristige Genehmigungen können Sie auch für beliebige Diagnosegruppen, ICDs, Heilmittel usw. patientenspezifisch hinterlegen.

Wenn alle Bedingungen des Bedarfs erfüllt sind, wird der entsprechende Haken unter dem Formular automatisch gesetzt.

Sind andere Spezifikationen durch die KBV definiert, welche aber nicht durch tomedo® abgefragt werden können (z.B. nur bei gleichzeitiger leitliniengerechter medikamentöser Therapie), dann erscheint ein entsprechender Hinweis mit Angabe der Spezifikation unter welcher der langfristige Heilmittelbedarf oder der besondere Verordnungsbedarf manuell aktiviert werden darf.

Die einzelnen Bedingungen finden Sie auch in der Heilmittelrichtline oder den Diagnoselisten für BVB/LHB über das Diagnose-Popover.

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