Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Die Zielsetzung des eRezepts ist die sukzessive Ablösung des Papierrezepts sowie die Vereinfachung der Prozesse für Ärzte, Versicherte und Apotheken.

Ärzte können Arzneimittel elektronisch verordnen. Wobei das Ausdrucken und Unterschreiben durch (elektronisches) Signieren und Versenden ersetzt wird. Das E-Rezept kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone (Gematik-App) oder mit einem Patientenausdruck in Apotheken eingelöst werden. Apotheken lesen die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein oder scannen den 2D-Code und lösen die elektronischen Verordnungen ein. Nach Abgleich mit den vorhandenen Informationen auf dem E-Rezept-Server in der TI kann dem Versicherten das verordnete Medikament ausgestellt werden.

Das E-Rezept kann für Arzneimittel auf roten, grünen und blauen Rezepten (das bisherige Muster 16) für GKV und Privat-Patienten ausgestellt werden. Ausgenommen davon sind derzeit Hilfsmittel und Medizinprodukte und können somit nicht als E-Rezept versendet werden.

Hinweis: Seit dem 1.1.2024 ist die Verwendung des E-Rezepts durch die KBV verpflichtend.

Empfehlung zum Lernen und Verstehen der Funktion.

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