Berechnung der Leistungssummenkosten

Die Leistungskosten können auf Grundlage von Euro oder Punktwert definiert werden. Weiter können in Abhängigkeit vom Tarif unterschiedliche Steigerungsfaktoren hinterlegt werden (siehe GOÄ-Katalog). Durch den Support kann für Ihre Praxis eingerichtet werden, ob die Steigerung nach Punktwert oder Euro-Betrag erfolgen soll.

Welcher Ansatz der Summenberechnung von Leistungen mit Steuersätzen auf der Rechnung Anwendung finden soll, kann in den tomedo® Einstellungen unter Praxis → Abrechnung → Steuersätze und Rechnungssummen berechnen definiert werden. Dabei stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • zeilenweise postenweise
    • Berechnung (horizontale): round(leistung_kostenInCent * prozentsatz) * leistung_anzahl und dann summiert
    • Beispiel für Zeilenweise postenweise Berechnung der Mehrwertsteuer: Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes den Bruttobetrag  (im Beispiel 0,99 Euro x 1,19 = 1,18 Euro). Die Mehrwertsteuersumme ergibt sich dann als Summe der einzelnen Bruttobeträge in den einzelnen Artikelzeilen.
      Im Beispiel ergeben sich somit 3 x 1,18 Euro = 3,54 Euro.
  • zeilenweise mit Postenanzahl
    • Berechnung: round(leistung_kostenInCent *prozentsatz * leistung_anzahl ) und dann summiert
    • Beispiel für Zeilenweise Postenanzahl Berechnung der Mehrwertsteuer: Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes den Bruttobetrag und der Anzahl der Leistung (im Beispiel 0,99 Euro x 1,19 x 3 = 3,53 Euro).
  • spaltenweise
    • Berechnung (vertikale): leistung_kostenInCent *prozentsatz * leistung_anzahl summiert und erst am ende augerunden
    • Beispiel für Spaltenweise Berechnung der Mehrwertsteuer: Bei der spaltenweisen Berechnung der Mehrwertsteuer stellt man zunächst die Nettosumme pro Steuersatz für die gesamte Rechnung fest (im Beispiel 3 x 0,99 Euro = 2,97 Euro) und berechnet daraus die Mehrwertsteuersumme unter Verwendung des gesetzlich geforderten Steuersatzes.
      Im Beispiel ergeben sich somit 2,97 Euro x 1,19 = 3,53 Euro.

Die Mehrwertsteuer wird in den Beispielen spaltenweise und zeilenweise auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen. Es ergibt sich je nach Berechnungsmethode somit selbst bei diesen Kleinstbeträgen eine Rundungsdifferenz von 0,01 EUR.

Alle Verfahren sind gesetzlich zulässig, führen jedoch zu den aufgezeigten Rundungsdifferenzen, wenn Beträge mit Nachkommastellen verwendet werden.

Festbetrag und Höchstwert von Leistungen einstellen

Durch Klick auf die Rechnungssumme lässt sich ein Festbetrag definieren, wodurch automatisch die Steigerungsfaktoren der Leistungen angepasst werden. Der Betrag kann als Netto- oder Bruttopreis angegeben werden. Ab tomedo® Version 1.112 haben Sie die Möglichkeit, konkret festzulegen, welche Leistungen gesteigert werden sollen. Hierbei stehen nur allgemeine ärztliche Leistungen zur Auswahl. Zusatzleistungen, technische Leistungen und Laborleistungen sind davon also ausgeschlossen. Generell werden nur Leistungen angepasst, deren Betrag nicht fixiert wurde.

Löschen Sie den Festbetrag, werden die zuvor genutzten Steigerungsfaktoren verwendet.

tomedo handbuch Privatrechnung Festbetrag

Für jede Leistung ist ab tomedo® Version 1.112 ein individueller Höchstwert des Steigerungsfaktors im GOÄ-Katalog (Admin → Privat → GOÄ-Katalog) einstellbar. Leistungen mit vordefiniertem Höchstwert können nicht automatisch darüber hinaus gesteigert werden, d.h. es werden alle anderen zur Auswahl stehenden Leistungen höher gesteigert. Durch manuelle Eingabe des Steigerungsfaktors kann der eingestellte Höchstwert dennoch überschritten werden.

Verringern Sie den Festbetrag, so kann, je nach Leistung, der Steigerungsfaktor mitunter nicht kleiner als 1,0 gesetzt werden.

tomedo handbuch Privatrechnung Festbetrag Hoechstwert
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