Sprechstundenbedarf (SSB)

Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst einige medizinische Materialien und Medikamente, die innerhalb der Praxis an verschiedenen Patienten angewendet werden (z. B. Notfallmedikamente, ggf. Teststreifen, Nahtmaterial), und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Davon abgegrenzt werden muss der Praxisbedarf (wie z.B. FlĂ€chendesinfektionsmittel, BĂŒromaterial), welcher zur Grundausstattung der Praxis gehört. Die Kosten fĂŒr den Praxisbedarf sind mit der VergĂŒtung der Ă€rztlichen Leistungen (EBM-Punkte) abgegolten und entsprechend nicht erstattungsfĂ€hig. Der verordnungs- und erstattungsfĂ€hige Sprechstundenbedarf ermöglicht es den Ärzten, einige medizinische Verbrauchsmaterialien fĂŒr die allgemeine und Notfallversorgung ihrer GKV-Patienten bereitzustellen, ohne jedes Einzelteil individuell mit der GKV abrechnen zu mĂŒssen. 

Wichtig: Die genauen Regelungen, was als SSB erstattungsfĂ€hig ist, sowie der Ablauf der Bestellung und Lieferung der Materialien ist je KV-Bereichs unterschiedlich. Sie mĂŒssen sich fĂŒr die genauen ModalitĂ€ten in Ihrer Praxis bei der fĂŒr Sie zustĂ€ndigen KV informieren. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarungen sind zusĂ€tzlich dynamisch, und können sich im Verlauf Ă€ndern. Im Folgenden sind allgemeine Informationen zum generellen Ablauf. Entscheidend ist jedoch am Ende, welche genauen Regelungen aktuell in Ihrem KV-Bereich gelten.

Einrichtung des Sprechstundenbedarfs

Der Sprechstundenbedarf wird in der Regel durch die Rezepterstellung (Muster 16 oder Muster 16a) mit Hilfe eines speziell hierfĂŒr angelegten virtuellen Patienten („Sprechstundenbedarfspatient“, SSB-Patient) geregelt. Die genauen Stammdaten dieses Patienten mĂŒssen Sie bei Ihrer KV erfragen. Wichtig sind folgende Schritte, wenn ein solcher virtueller Patient konfiguriert wird:

  • Der Name des virtuellen SSB-Patienten muss in der Regel eines der Wörter enthalten: Sprechstunde, Praxisbedarf oder SSB (die genauen Bezeichnungen bitte bei Ihrer KV erfragen).
  • Der virtuelle SSB-Patient muss einen KV-Schein haben, der auf eine Kasse lĂ€uft, die im KV-Bereich Ihrer Praxis fĂŒr den Sprechstundenbedarf verwendet werden muss. Stellen Sie sicher, dass Sie das korrekte Institutskennzeichen (IK) fĂŒr diese Kasse bei dem virtuellen Patienten hinterlegen. Der KV-Schein des virtuellen Patienten muss am Ende fĂŒr die Quartalsabrechnung ignoriert werden.

Nutzen Sie ImpfDocNE, dann mĂŒssen Sie unter Admin → Praxisorganisation → BetriebsstĂ€tten → ImpfDocNE den SSB-Patienten hinterlegen.

Ausstellung und Best Practices des Sprechstundenbedarfs

Um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Anzahl der gedruckten Rezepte zu minimieren, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise fĂŒr die Wiederbestellung von Medikamenten in Mediks:

1. Verordnen Sie in dem SSB-Patienten die benötigten PrĂ€parate aus der oberen Tabelle durch Doppelklick oder einzelnes Markieren und stellen die Verordnung anschließend mit dem Button “Verordnen” aus. Diese Medikamente werden automatisch in der „Bisher“-Liste des virtuellen SSB-Patienten gespeichert.
2. Wiederverwendung via „Bisher“-Liste:
Bei der nĂ€chsten Bestellung mĂŒssen Sie die Medikamente nicht erneut suchen. Nutzen Sie stattdessen die Liste der zuletzt gespeicherten Verordnungen:

  • Öffnen Sie die Rezeptierung (Mediks) fĂŒr den SSB-Patienten.
  • Achten Sie darauf, dass der korrekte Fall (mit dem KostentrĂ€ger fĂŒr den Sprechstundenbedarf, z.B. AOK) aktiv ist.
  • Wechseln Sie im Verordnungsfenster von Mediks in den Reiter „Bisher“.
  • Jetzt wĂ€hlen Sie die benötigten PrĂ€parate aus
  • und stellen diese anschließend aus.

Hinweis: Durch dieses Vorgehen werden die ausgewĂ€hlten Positionen gebĂŒndelt. Es wird nur 1 Rezept erzeugt (sofern die Anzahl der Positionen auf das Formular passt), anstatt fĂŒr jede Auswahl einen einzelnen Vorgang zu starten.

In dem folgenden Beispiel ist zu erkennen, dass die Verordnung mit dem Status 9 („Sprechstundenbedarf“) gekennzeichnet ist.

tomedo handbuch ssb rotes rezept

FAQs rund um den Sprechstundenbedarf

1. Wie den KostentrÀger im SSB-Patienten anpassen?

KostentrĂ€ger, die bereits aktiv in der Datenbank verwendet werden (z.B. durch verknĂŒpfte Rezepte, offene Scheine oder Abrechnungsdaten), können aus GrĂŒnden der Datenkonsistenz nicht gelöscht werden.

  • Nicht löschen, sondern neu anlegen: Versuchen Sie nicht, den KostentrĂ€ger im bestehenden, bereits genutzten Schein zu entfernen. Legen Sie stattdessen fĂŒr das neue Quartal oder die Änderung einen neuen Schein an und wĂ€hlen Sie dort direkt den korrekten (neuen) KostentrĂ€ger aus.
  • Schein-Einstellungen prĂŒfen: Stellen Sie sicher, dass im KV-Schein unter „Scheinart“ bzw. „KostentrĂ€ger“ die korrekte Auswahl (z.B. „Besonderer KostentrĂ€ger“ bei bestimmten KVs) getroffen wurde, falls ein Wechsel notwendig ist.

2. Was ist das korrekte Formular fĂŒr die SSB-Bestellung?

Je nach KV-Bereich benötigen Sie das Muster 16, oder das Muster 16a oder auch fĂŒr Bayern das Muster 16a bay. Die genauen ModalitĂ€ten mĂŒssen Sie bei Ihrer KV erfragen.

3. Wie werden Impfstoffe bestellt?

FĂŒr Impfstoffe gibt es teilweise noch gesonderte Bestellregelungen. Bitte erfragen Sie die genauen ModalitĂ€ten bei Ihrer KV.

Nutzen Sie ImpfDocNE, dann mĂŒssen Sie unter Admin → Praxisorganisation → BetriebsstĂ€tten → ImpfDocNE den SSB-Patienten hinterlegen.

Manche Impfstoffe mĂŒssen immer auf den Patienten, der die Impfung erhĂ€lt, verordnet werden, und können nicht als SSB verordnet werden.

4. Auf welche Kasse wird der SSB abgerechnet?

Die korrekte Kasse unterscheidet sich je Bundesland. Erfragen Sie bei Ihrer KV, welches Institutskennzeichen (IK) benötigen. Achtung: FĂŒr Impfstoffbestellungen benötigen Sie ggf. zusĂ€tzlich separate KostentrĂ€ger.

Manche Impfstoffe mĂŒssen immer auf den Patienten, der die Impfung erhĂ€lt, verordnet werden, und können nicht als SSB verordnet werden.

Inhaltsverzeichnis