Arzneimitteldatenbank (Medikamente)

Die Arzneimitteldatenbank des MMI enthält Medikamente (inklusive apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige OTC Präparate siehe Anlage I und Lifestyle Arzneimittel siehe Anlage II) sowie auch verordnungsfähige Medizinprodukte, also Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter (Anlage V) und Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung (Anlage Va).

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) mit den verschiedenen Anlagen gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte, Klassifikationen und Verordnungsrichtlinien der verschiedenen Typen. Alle Dokumente (AM-RL und Anlagen) sind auch in tomedo® hinterlegt und können über den Menüpunkt Medikamente (sichtbar, sobald Sie die Medikamentenverordnung geöffnet haben) aufgerufen werden. Zusätzlich gibt es teilweise regionale Vereinbarungen und Hinweise (s.u.), die in den Medikamentendetails hinterlegt sind. Die Medikamentendetails werden sichtbar, sobald ein Arzneimittel oder Medizinprodukt ausgewählt wurde.

Die Medikamentendetails gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Hinweisliste 1 und 2
  • Preisinformationen 3
  • Sonstige Informationen 4
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Hinweisliste und Informationen

Im linken Bereich 1 befindet sich die medizinische Hinweisliste. Diese enthält neben den Standardangaben zur Zusammensetzung, Indikationen, Dosierung etc. auch Hinweise des GBA sowie Hinweise aus regionalen Arzneimittelvereinbarungen (d.h. KV-spezifische Hinweise). Um auf das Vorhandensein von Nicht-Standardelementen hinzuweisen, werden diese rot dargestellt. Für nähere Informationen zu den Elementen der Hinweisliste, siehe auch Elemente der Hinweisliste.

Ein sehr wichtiges Icon ist die blaue Stecknadel tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 8 und das Pflaster tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 9, welche zwei verordnungsfähige Typen von Medizinprodukten nach §31 kennzeichnen. Ein häufiger Anwendungsfall, der zu Unklarheiten führt, ist die Verordnung von Macrogol z.B. im Rahmen einer Opioidtherapie. Achten Sie darauf, dass Sie bei der Verordnung auf ein verordnungsfähiges Medizinprodukt zurück greifen. GGf. lohnt es sich auch, häufig verwendete Medizinprodukte wie Macrogol oder auch Blutzuckerteststreifen in Ihrer Hausapotheke (Haus) zu hinterlegen und bei Neuverordnungen auf ihre praxisspezifischen Vorlagen zurück zu greifen.

tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung medikamenteninfo 1apothekenpflichtiges Präparat
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 2verschreibungspflichtig
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 3Betäubungsmittel. Betäubungsmittel dürfen nur auf speziellen Rezepten, sogenannten BTM-Rezepten, verordnet werden.
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 4teratogenes Arzneimittel. Teratogene Arzneimittel dürfen nur auf speziellen Rezepten, sogenannten T-Rezepten verordnet werden.
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 5Dokumentationspflicht nach Transfusionsgesetz.
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 6Lifestyle-Präparat. In der Regel nicht erstattungsfähig
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 7Over-The-Counter-Präparat. In der Regel nicht erstattungsfähig.
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 8Kennzeichnung, falls es sich um ein verordnungsfähiges Medizinprodukt nach §31 Abs. 1 Nr. 2 SGB V handelt.
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 9Kennzeichnung, falls es sich um ein verordnungsfähiges Verbandmittel nach §31 Abs. 1a SGB V handelt.
tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung hausapotheke exportieren 10Präparat ist außer Vertrieb oder nicht verkehrsfähig.

Der mittlere Bereich (Informationen) 2 ist in zwei Teile gegliedert. Die oberen drei Zeilen setzen sich aus Informationen zusammen, welche auch in der Tabelle verfügbar sind, wie z.B. der Name oder die Darreichungsform (letztere im Gegensatz zur Tabellendarstellung allerdings in der ausgeschriebenen Form). Der restliche Platz wird dazu genutzt, den in der Hinweisliste ausgewählten Eintrag zu visualisieren. Im Beispiel findet sich dort folglich eine Dosierungsempfehlung.

Tipp: Klicken Sie auf den Button Optionen 6, um Voreinstellungen zu wiederholenden Verordnungen zu setzen:

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  • A: Mit Klick auf diese Option, wird die Verordnung anschließend auf „grün“ anstatt auf „rot“ verordnet. Diese Auswahl kann an dieser Stelle mit Klick auf „Diese Medikament aus der Liste keine Erstattung entfernen“ wieder rückgängig gemacht werden.
  • B: Mit Klick auf diese Option, wird die gewählte Verordnung sowie alle anderen Verordnungen mit derselben ATC-Code-Kombination auf „grün“ anstatt auf „rot“ verordnet. Diese Auswahl kann an dieser Stelle mit Klick auf „Diese ATC-Code-Kombination aus der Liste entfernen“ wieder rückgängig gemacht werden.
    Hinweis: Ist bei der ATC-Code-Kombination eine Verordnung enthalten, die ebenfalls über die Option A als nicht erstattungsfähig eingestuft worden und diese Einstufung „keine Erstattung“ wird für die ATC-Code-Kombination rückgängig gemacht, dann erscheint ein entsprechender Hinweis, ob auch die Auswahl für Option A rückgänging macht werden soll.
  • C: Fügen Sie hier die automatische Reicht-Bis-Berechnung hinzu.
  • D: Nutzen Sie diese Option, um praxisspezifische Warnmeldungen anzulegen.
  • E: Definieren Sie hier die Hilfsmittelnummer.
  • F: Wählen Sie diese Option, wenn immer Medikamente, welche noch nicht im Medikamentenplan enthalten sind, mit Verordnung autom. dem Medikamentenplan hinzugefügt werden sollen.

Des Weiteren befindet sich im mittleren Bereich der „Verordnen“-Button 5, mit welchem Medikamente in den Verordnungsbereich übernommen werden können.

Preisinformationen

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Der rechte obere Bereich 3 der Medikamentendetails wird dazu genutzt, verschiedene Preisinformationen zu dem Medikament anzuzeigen. In der ersten Zeile befindet sich der Apothekenpreis. Dieser ist im Beispiel grün dargestellt, da der Preis unter dem Festbetrag liegt. Ein roter Preis deutet auf einen Preis über Festbetrag hin. In der zweiten Zeile finden Sie Informationen über die Erstattungsfähigkeit des Medikaments. In der dritten Zeile befindet sich – sofern vorhanden – der Festbetrag des Medikaments. Dieses gibt den maximal erstattungsfähigen Betrag für dieses bzw. äquivalente Medikamente an. Für ein erstattungsfähiges Produkt, das über dem Festbetrag liegt, muss der Differenzbetrag durch den Patienten getragen werden. Diese Differenz ergibt zusammen mit der regulären Zuzahlung die Gesamtzuzahlung.

Der Button neben dem Preis kann ein grünes oder rotes Symbol enthalten, welches auf eine Preissteigerung respektive Preisverringerung im Vergleich zum letzten Medikamentenupdate hinweist. Durch Betätigen des Buttons rechts neben dem Preis bekommen detaillierte Informationen zu der Preisveränderung.

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In der Regel sind für Medikamente über Festbetrag wirkstoffgleiche Austauschprodukte vorhanden. Ist dies der Fall, ist der Button „preiswertere Medikamente“ aktiviert. Durch Betätigen des Buttons gelangen Sie zu einer Liste von Verordnungsalternativen. Ist bereits das preiswerteste Medikament ausgewählt, besteht an selber Stelle die Möglichkeit, sich die teureren oder gleich teuren Austauschprodukte anzeigen zu lassen. Der Button „preiswertere Medikamente“ ist dann durch einen Button „äquivalente Medikamente“ ersetzt.

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Sofern das Medikament kein Rabattprodukt ist (d.h. die Kasse des Patienten hat mit dem Hersteller keinen Rabattvertrag ausgehandelt), besteht die Möglichkeit, dass wirkstoffgleiche Rabattprodukte existieren. In diesem Fall ist der Button „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ aktiviert, bei dessen Betätigung eine Liste der vorgeschlagenen Austauschprodukte angezeigt wird. Verordnet der Arzt ein Nicht-Rabattprodukt, zu dem wirkstoffgleiche Rabattprodukte existieren, muss der Patient die Kosten für das Medikament zunächst selbst tragen, bekommt u.U. aber von seiner Kasse einen Teil der Kosten nachträglich erstattet.

Hat die Kasse des Patienten für das ausgewählte Medikament einen Rabattvertrag abgeschlossen, so erscheint in der letzten Zeile der Preisinformationen der Hinweis „Medikament ist Rabattprodukt“. Außerdem können Sie durch Betätigen des zugehörigen „i“-Buttons nähere Informationen zum Rabattvertrag abrufen.

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Rabattierte Medikamente und Zuzahlung

Neuverordnung

Um eine wirtschaftliche Verordnung zu gewährleisten, sollten grundsätzlich rabattierte Medikamente verordnet werden. Die ausgehandelten Preise zwischen der Krankenkasse des Patienten und dem Hersteller sind in der Regel günstiger als die ausgewiesenen Kosten. Wenn für den verordneten Wirkstoff ein exklusiver Rabattvertrag zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Hersteller besteht, ist die Apotheke deshalb gesetzlich verpflichtet, vorrangig dieses rabattierte Präparat abzugeben. Deshalb gilt auch bei der Medikamentenverordnung in tomedo®: Wenn Rabattprodukte vorhanden sind, sollten Sie grundsätzlich diese verordnen, um sicher zu gehen, dass Sie die günstigste Alternative nutzen.

Um dem Patienten ggf. die Zuzahlung zu ersparen, können Sie zusätzlich schauen, was die preisgünstigste (rabattierte) Variante ist. Wenn der Preis 20% unter dem Festbetrag liegt, ist die Verordnung unter Umständen von der Zuzahlung befreit.

Da die wirtschaftliche Medikamentenverordnung für Ihre Medikamentenbudgetplanung relevant ist, sollten Sie überlegen, welche Einstellungen und Filteroptionen Sie hier in tomedo® für Ihre Praxis nutzen möchten: Sie haben die Möglichkeit, unter Einstellungen -> Praxis -> Mediks praxisweit die Option zu aktivieren „Bei Suche in Mediks/Sonst. nur Rabattprodukte anzeigen“, wenn es bei einer Suche keine passenden Rabattprodukte gibt, werden dann wieder alle Treffer angezeigt. Mit dieser Einstellung sparen Sie sich im Verordnungsfenster das manuelle Setzten der Filter oder die Suche nach wirkstoffgleichen Rabattprodukten. Sie können diesen Filter auch im Verordnungsfenster für Ihre aktuelle Sitzung aktivieren bzw. deaktiveren. Beim verlassen des Fensters und erneutem Öffnen ist dann wieder die praxisweite Einstellung aktiv.

Zusätzlich können Sie in der Medikamentensuche die Spalten „Rabattprodukt“, „AVP“ (Apothekenverkaufspreis) und „Pat.koste“n nutzen. Sofern Sie nicht schon über die Einstellungen (Praxisweit generell oder temporär im Verordnungsfenster) nach Rabattprodukten filtern, können Sie auch innerhalb der Spalte „Rabattprodukte“ sortieren oder mit J/N (ja bzw. nein) filtern. Mit der Spalte „AVP“ können Sie nach den günstigsten Medikamenten filtern und in „Pat.kosten“ sehen Sie zusätzlich, welche Zuzahlung der Patient tätigen muss. Damit sehen Sie also schon in der Tabellenansicht die identischen Informationen wie bei Preisinformationen je Medikament, und können hier schon die wirtschaftlichste Alternative aus der Liste auswählen.

Wiederholungsrezept

Bei Wiederholungsrezepten aus ihren bisherigen Verordnungen bzw. vom Medikationsplan können Sie mit den alternativen Auswahllisten unterhalb der Patientenkosten arbeiten, um nach aktuell günstigeren Alternativen zu suchen. Sie sehen hier, ob das Medikament ein Rabattprodukt ist (Rabattprodukt ist dann angehakt). Sofern das Medikament kein Rabattprodukt ist, sollten Sie „wirkstoffgleiche Rabattprodukte“ wählen und dann in der Liste das günstigste Präparat mit einem Doppelklick aus. „Geändert weiter nutzen“ führt dazu, dass Sie das neue Präparat verordnen und auf dem Plan austauschen. Es wird kein Medikament abgesetzt. „Austausch auf dem Medplan“ führt dazu, dass das bisherige Medikament abgesetzt wird, und das neu ausgewählte Medikament angesetzt wird.

Wichtig: Die Rabattverträge mit den Krankenkassen können sich ändern, deshalb sollten Sie bei Folgeverordnungen überprüfen, ob die aktuelle Verordnung noch die wirtschaftlichste Verordnung ist.

Sonstige Informationen

Neben den Preisinformationen befinden sich detaillierte Informationen zum ausgewählten Präparat 4. Für nähere Informationen siehe die dortigen Tooltips. Statt ja tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung checkbox checked oder nein tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung checkbox empty können manche Felder auch den Wert „–“ tomedo handbuch medikamente medikamentenverordnung checkbox minus enthalten. Dieser bedeutet, dass für das Produkt vom Hersteller keine Angabe gemacht wurde.

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