Aktuelle Störung

Konnektor hat Probleme mit dem VPN Tunnel

Praxen mit secunet oder RISE Konnektor melden in der KW42 einen „Fehler mit dem VPN Tunnel“. Der Versand von E-Rezepten und eAU ist in diesen Fällen nicht möglich.

Wir können den Fehler für Sie beseitigen. Da wir eine sehr große Anzahl an Anfragen mit diesem Fehler sehen, bitten wir Sie um Geduld. Bis zur Entstörung empfehlen wir den Ausdruck von Papier-Rezepten und AU.

Eine Anleitung zur aktiven Entstörung über die Konnektor-Managementwebsite finden Sie im Handbuch:

Zur Anleitung im Handbuch

Krankenversicherungsnummer (KVNR)

Die KVNR (Krankenversicherungsnummer) ist eine 10-stellige Nummer, die einen Patienten eindeutig innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) identifiziert. Wichtig: Auch nach Wechsel der Krankenversicherung bleibt die Krankenversicherungsnummer erhalten, und ist damit eine lebenslang gültige Versichertennummer. Auch wenn ein Patient die Krankenversicherung wechselt, z.B. von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung, bleibt die KVNR des Patienten identisch. Die KVNR ist also unabhängig von der Versicherungsnummer des Patienten bei der jeweiligen Krankenversicherung.

Die KVNR ist an die Rentenversicherungsnummer gekoppelt, in einzelnen Fällen gibt es Veränderungen der Rentenversicherungsnummer, die dann wiederum zu einer Anpassung der KVNR führen. Verantwortlich für die Zuordnung und den Erhalt einer eindeutigen KVNR ist die ITSG (informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherungen). Weitere Informationen und FAQs der ITSG zur KVNR finden Sie unter https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/.

KVNR bei GKV-Patienten

Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Auf dieser ist die 10-stellige KVNR gespeichert. GKV-Patienten müssen die KVNR nicht gesondert beantragen. Deshalb kann die eGK oder alternativ die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) dazu dienen, den Patienten eindeutig innerhalb der TI zu identifizieren.

KVNR bei Privatpatienten

Auch Privatpatienten benötigen die 10-stellige KVNR und können diese bei ihrer privaten Krankenversicherung erfragen oder beantragen. Nur über die KVNR können Daten innerhalb der TI eindeutig einem Patienten zugeordnet werden. Sofern Sie als Praxis operativ tätig sind, und Meldungen an das Implantateregister Deutschland (IRD) machen, müssen Sie sicher stellen, dass Sie die KVNR Ihrer Patienten erfassen. Dies geht bei Privatpatienten z.B. über den Online Check-In (ein analoges Verfahren zur elektronische Ersatzbescheinigung der GKV-Patienten).

KVNR bei weiteren Versicherungen

Auch die weiteren Versicherungen, wie z.B. die Heilfürsorge Bundespolizei, müssen die 10-stellige KVNR für ihre Versicherten bereitstellen.

KVNR bei Patienten aus dem Ausland

Patienten, die im Ausland versichert sind, verfügung nicht über eine KVNR. Die KVNR ist nur innerhalb von Deutschland eine einheitliche Identifikationsnummer.

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