Verordnungsteil

In diesem Bereich werden alle Präparate dargestellt, die auf dem/den zu druckenden Rezept/en erscheinen sollen. Durch Doppelklick eines Präparates in der Suchliste bzw. mittels des „Verordnen“-Buttons (Shortcut: Enter) in den „Medikamentendetails“ lassen sich Medikamente in die Verordnungstabelle übernehmen.

Es können Präparate für verschiedene Rezepttypen gleichzeitig ausgewählt werden. In der Spalte „Typ“ wird angezeigt auf welchen Rezepttyp das Präparat gedruckt werden soll. Durch Klicken auf das Rezeptsymbol 1 lässt sich der Rezepttyp ändern.

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Tipp: Durch Betätigen des „Medik.“-Buttons im Hauptfenster oder Kartei wird keine Rezepttyp-Präferenz vorgegeben. tomedo® versucht automatisch, den besten Rezepttyp zu bestimmen. Wird die Medikamentenverordnung mittels eines der Rezept-Symbolleisten-Buttons (rot, grün, blau, BTM, T-Rezept, Sprechstundenbedarf SSB) geöffnet, wird bevorzugt versucht, das ausgewählte Präparat auf diesen Rezepttyp zu drucken. Bei Auswahl eines Medikamentes aus der Liste „bisher“ wird bevorzugt der Rezepttyp gewählt, auf den das ausgewählte Medikament auch damals gedruckt wurde.

Des Weiteren können Sie festlegen, dass eine Verordnung als E-Rezept ausgestellt wird 2 und kann für jede Verordnung der Kostenträger vorgegeben werden 3. Hinweise, Warnungen oder Fehler, die sich aus der Kombination von Rezepttyp, E-Rezept-Option und Kostenträger ergeben, werden gesammelt im Popover angezeigt.

Die MP-Spalte gibt an, ob das Medikament in den Medikamentenplan übernommen werden soll. Die DM-Spalte markiert Dauermedikationen. Derlei markierte Verordnungen werden im Fenster „bisher“ als „Dauermedikation“ angezeigt. Mit Hilfe des „–“-Buttons lässt sich eine Zeile wieder aus der Verordnungstabelle löschen. Die anderen Spalten dienen:

  • zur Erfassung von Dosierungsangaben, welche in der bisherigen Medikation des Patienten angezeigt werden.
  • der Erfassung einer Diagnose, welche mit auf das Rezept gedruckt wird.
  • im Falle einer Heilmittelverordnung dient die Spalte „Reicht bis/Dauer“ der Erfassung einer vorgegebenen Dauer.
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Ein leeres Rezept in den Farben rot, grün oder blau können Sie durch Klick auf eines der Icons unten rechts öffnen:

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Blaues Rezept

Anstelle des normalen ‚blauen‘ A6-Querformat-Privatrezepts können Sie ein selbst definiertes Formular oder ein Custom-Formular als blaues Rezept verwenden.

Selbst definiertes blaues Rezept

Im selbst definierten Formular 1 lassen sich Namens- und Medikamententeil frei positionieren. Damit lässt sich das Privatrezept frei gestaltet auf normalem Papier ausdrucken, ohne auf ein vorgedrucktes blaues Formular angewiesen zu sein.

  • Im Bereich „Format“ wählen Sie Papierformat (A4, A5, A6 oder DIN A4 ⅓) und Ausrichtung (hoch oder quer) des Ausdrucks.
  • Im Bereich „Positionierung Namensteil“ bestimmen Sie über Abstand zum linken und oberen Rand sowie Breite und Höhe, wo Patienten- und Praxisdaten auf dem Rezept erscheinen sollen. Der Inhalt dieses Bereichs lässt sich frei formulieren und mit Platzhaltern befüllen, z.B. für Patientenvorname, -nachname, Titel, Geburtsdatum oder Adresse; auch Frage-Antwort-Dialoge aus Textbausteinen sind hier einsetzbar. Die Schriftgröße stellen Sie über einen Regler ein.
  • Im Bereich „Positionierung Medikamententeil“ legen Sie analog Position und Größe des Bereichs fest, in dem die verordneten Medikamente aufgelistet werden. Zusätzlich können Sie festlegen, dass zwischen den einzelnen Medikamenten eine Leerzeile eingefügt wird, und das Ende der Medikamentenliste durch einen frei wählbaren Text markieren lassen.
  • Im Bereich „Optionale Positionierungen“ bestimmen Sie, ob und wo zusätzlich Arztstempel, Unterschrift, Datum und Arztname auf dem Rezept gedruckt werden. Jedes dieser Elemente aktivieren Sie einzeln über eine Checkbox und positionieren es über Abstand zum linken und oberen Rand. Bei aktivierter Unterschrift erscheint zusätzlich der feste Hinweistext „Rezepte müssen eigenhändig unterschrieben werden.“

Custom-Formular blaues Rezept

Damit ein Custom-Formular 2 als Rezept genutzt werden kann, muss es genau ein mehrzeiliges, editierbares und ausreichend großes Textfeld mit dem Namen „Medikamente“ besitzen; außerdem muss für das Formular in der Formularverwaltung bei „Vorschlag für:“ die Option „Rezept“ ausgewählt sein. Zwei Formulare stehen Ihnen standardmäßig zur Verfügung: PRZA5 und PRZA6.

  • Hinweis: In der Formularverwaltung können Sie sich auch Ihr eigenes Custom Formular dafür konfigurieren.

Einstellung für blaues Rezept

Die Einstellung erfolgt unter tomedo → Einstellungen → Praxis → Mediks → abweichendes „blaues“ Privatrezept. Dort legen Sie unter „Praxis-Einstellung“ per Checkbox fest, ob ein Custom-Formular als blaues Rezept verwendet werden soll, und wählen das gewünschte Formular über ein Auswahlmenü aus. Davon abweichend kann für den aktuellen Arbeitsplatz unter „Arbeitsplatz-Einstellung“ 3 eine eigene Wahl getroffen werden:

  • So wie Praxis-Einstellung (Standard),
  • An diesem Arbeitsplatz das blaue A6 Rezept verwenden.
  • An diesem Arbeitsplatz ein Custom-Formular verwenden oder
  • An diesem Arbeitsplatz das selbst definierte blaue Rezept verwenden.

Hinweis: Existiert das unter „Custom-Formular“ ausgewählte Formular nicht (mehr) oder erfüllt es die Anforderungen nicht, wird automatisch auf das normale blaue Rezept zurückgegriffen und ein entsprechender Hinweis angezeigt. Wie das selbst definierte blaue Rezept funktioniert auch das Custom-Formular-Rezept nur als Papierrezept.

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Diagnosen auf Verordnungen

Für Hilfsmittelverordnungen gilt, dass die Nennung einer Diagnose notwendig ist (siehe Hilfsmittel-Richtlinie). Sie können die Diagnose direkt im Verordnungsteil angeben.

Für Arzneimittel und Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter (also Verordnungen via Medikamente) ist die Angabe einer Diagnose auf der Verordnung nicht notwendig. Sie sollten jedoch darauf achten, dass eine zur Verordnung passende Diagnose auf dem KV-Schein eingetragen ist. Sie müssen mit Ihrer Dokumentation medizinisch begründen können, warum Sie eine Verordnung getätigt haben.

Unabhängig von Ihrer medizinischen Begründung und Dokumentation kann es sein, dass der G-BA eine Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse einschränkt oder ausschließt, bzw. eine in der Regel günstigere Alternative vorsieht. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie sich für Verordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse mit der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und den Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie beschäftigen, z.B. die Anlage III zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen.

Gerade bei kostenintensiven Therapien sollten Sie gut informiert sein, unter welchen Voraussetzungen (Indikationen – siehe z.B. Nutzenbewertung von Arzneimitteln; Fachgruppe – siehe z.B. Anlage XI) eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse gesichert ist, um Regressforderungen zu vermeiden. Siehe hierzu auch die Informationen der KBV zur Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen.

Sofern Sie eine Anwendung ausserhalb der Zulassung (Off-Label-Use) planen, sollten Sie generell bei der zuständigen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

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